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  • Personalausweis ausstellen vorläufig

    Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

    Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

    Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
    • Die Ausstellung eines regulären Personalausweises dauert in der Regel 5 Wochen
    • Die Ausstellung des vorläufigen Personalausweises ist grundsätzlich sofort nach Antragstellung möglich.  

    Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.

    • Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
      • Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
    • Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.

    Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn

    • Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • keinen gültigen Personalausweis besitzen.

    Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • in Deutschland gemeldet sind,
    • keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben.

    • aktuelles biometrisches Passfoto
    • Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
    • Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Für die Beantragung bei der Stadt Halle (Saale) werden folgende Unterlagen benötigt:

    • bisheriger Personalausweis, Kinderreisepass oder Reisepass
    • Geburts- oder Eheurkunde bzw. Familienbuch im Original (Bei einer Geburts- oder Eheurkunde, die im Ausland ausgestellt wurde, ist die Vorlage der Urkunde mit einer anerkannten deutschen Übersetzung (durch einen gerichtlich beeideten Dolmetscher oder die Botschaft bzw. das Konsulat)  erforderlich.)
    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild gemäß Foto-Mustertafel (siehe Merkblatt) (In beiden Bürgerservicestellen kann zur Aufnahme biometrischer Daten (digitales Lichtbild, Unterschrift und ggf. Fingerabdrücke) ein Selbstbedienungsterminal (Gebühr 6,00 Euro) genutzt werden. Die Nutzung ist für Personen ab einer Körpergröße von 1,35 m geeignet.)
    • Gebühr für die Ausfertigung des Personalausweises
    • bei Personen unter 16 Jahren eine Einverständniserklärung des bei der Antragstellung nicht anwesenden Sorgeberechtigten (Hinweise siehe unten)
    • Personalausweis oder Reisepass des beantragenden Sorgeberechtigten
    • bei nicht verheirateten Personen Sorgerechtsnachweis

    Ab dem 1. Mai 2025 können nur noch digital erstellte biometrische Lichtbilder für Personalausweise und Reisepässe verwendet werden. Diese können bei einem Fotografen (Biometrische Passbilder vom Profi – Digital & Sicher | alfo-passbild.com), einer dm-Filiale (https://www.dm.de/services/services-im-markt/fotoservice/passbild-service-51462) bzw. in den beiden Bürgerservicestellen vor Ort erstellt werden.

    Gebühr: EUR 10,00

    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz

    Gebühr: EUR 13,00

    Geltungsdauer: 3 Monate

    Es gibt folgende Hinweise:     

    • Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
    • Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.

    Stelle:
    Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion
    Telefon:
    +49 301 86812-3333
    Öffnungszeiten:

    Montag 08:00 - 17:00 Uhr
    Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 15:00 Uhr

    Gebührenpflichtig: 0,039 EUR pro Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 0,42 EUR pro Minute aus dem deutschen Mobilfunk.

    Leaflet | Map data © OpenStreetMap contributors

    Stelle:
    Team Bürgerservicestelle Am Stadion 6
    Adresse:
    Am Stadion 6
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214619
    Fax:
    +49 345 2214617
    Öffnungszeiten:
    • Mo: 08:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
    • Di: 09:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
    • Mi: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
    • Do: 08:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin) 
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    Mo: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
    Di: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
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