Personalausweis melden wegen Verlust
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn Sie in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und kein gültiges Passdokument, Reisepass oder vorläufiger Reisepass, besitzen.
Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Nach Ihrer Meldung in einem Bürgeramt wird die Polizei über den Verlust automatisch ebenfalls in Kenntnis gesetzt.
Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.
Melden Sie den Verlust zuerst bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung eines neuen Personalausweises zusätzlich eine Personalausweisbehörde aufsuchen.
Wenn Sie den Verlust melden (Polizei oder Bürgeramt), wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen.
Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.
Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
- Sowohl der Verlust des Personalausweises als auch dessen Wiederauffinden ist dem Team Bürgerservice des Fachbereich Einwohnerwesen (Meldebehörde) unverzüglich anzuzeigen.
- Ist die Online-Funktion des neuen Personalausweises (ab Ausstellungsdatum 01. November 2010) eingeschaltet, ist die Sperrung der Online-Funktion persönlich oder telefonisch bei der ausstellenden Behörde oder über den Sperrnotruf unter 116 116 (Montag bis Sonntag, 0 bis 24 Uhr) und unter Angabe des Sperrkennwortes zu veranlassen. Der Sperr-Notruf ist täglich 24 Stunden und im Inland gebührenfrei erreichbar.
- Ist das Sperrkennwort nicht mehr bekannt, kann es bei der ausstellenden Personalausweisbehörde erfragt werden. Hierzu ist ein persönliches Erscheinen zur Identifikation notwendig.
- Die Funktion der qualifizierten elektronischen Signatur ist, sofern sie genutzt wird, bei dem Anbieter separat zu sperren, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.
- Es ist zu beachten, dass ein Wiederauffinden des Personalausweises, unabhängig vom Ausstellungsdatum, der Meldebehörde oder Ausweisbehörde persönlich anzuzeigen ist.
- Bei Verlust ist zu prüfen, ob noch weitere Papiere oder Dokumente verloren gegangen sind wie z.B.:
- - Geldkarte – sofortige Benachrichtigung Ihres Kreditinstitutes
- - Führerschein – Verlustmeldung erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde
- - ggf. ist eine Diebstahlanzeige bei der Polizei zu erstatten
In Deutschland wurde am 01. Juli 2005 eine neue Notrufnummer zum Sperren von Bankkarten, Kreditkarten, Handys und anderen elektronischen Berechtigungen eingeführt. Über den Sperr-Notruf 116 116 können im Notfall die abhanden gekommenen Karten und Medien schnell und unkompliziert gesperrt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Herausgeber dem System angeschlossen haben.
Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion übernimmt in diesen Fällen die Personalausweisbehörde nach Eingang Ihrer Meldung.
Verlust beim Bürgeramt melden:
- Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten.
- Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.
- Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Verlustmeldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Verlust schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle.
Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:
- Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
- Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
- Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Antragstellung
- persönlich oder
- online
Für die Verlustanzeige benötigen Sie einen Termin, den Sie online oder telefonisch über die Telefonnummern 115 (ohne Vorwahl innerhalb des Stadtgebietes Halle (Saale)) oder 0345-2210 vereinbaren können.
- Ihr Personalausweis ist verlorengegangen
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
- wenn vorhanden, ein anderes amtliches Dokument, z. B. Reisepass oder Führerschein zur Identifikation
- Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Familienbuch im Original
- soll ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, so wird ein aktuelles biometrisches Lichtbild gemäß Foto-Mustertafel (siehe Merkblatt) sowie das Familienstammbuch oder eine Geburtsurkunde oder eine Heiratsurkunde benötigt. Der vorläufige Personalausweis hat eine Gültigkeit von maximal drei Monaten. Für die Ausstellung wird eine Gebühr von 10,00 EUR fällig.
Es fallen keine Kosten an.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
- Mitteilung des Verlustes/Wiederauffinden eines nPA – gebührenfrei
- Sperrung der Online-Ausweisfunktion – gebührenfrei
Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in den Bürgerservicestellen gezahlt werden.
Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.
Ihre Meldung wird ohne Verzögerung aufgenommen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
- sofort
- Einspruch.
- Widerspruch.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen. - verwaltungsgerichtliche Klage
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Von einer Auslandsreise mit einem Reisedokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass), welches einmal als verloren oder gestohlen und später als wiedergefunden gemeldet war, wird abgeraten. Dies kann zu erhelblichen Schwierigkeiten bei der Einreise bis hin zur Einreiseverweigerung oder zum Enzug des Dokumentes an den Grenzkontrollstellen verscheidener Länder führen. Genaue Angaben hierzu finden Sie auf den länderspezifischen Informationsseiten des Auswärtigen Amtes auf www.auswaertiges-amt.de.
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