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  • Personalausweis wegen Namensänderung beantragen

    Wenn sich Ihr Vor- oder Nachname  ändert, ist Ihr Personalausweis ungültig. Gründe für eine sonstige Namensänderung sind zum Beispiel:

    • Adoption
    • Vornamenssortierung
    • Erklärung gemäß Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)

    Sie müssen in diesem Fall einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie 16 Jahre alt sind oder älter.

    Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, besteht keine Pflicht, einen neuen Personalausweis zu beantragen.

    Onlinefunktion des Personalausweises

    Alle Personalausweise verfügen automatisch über die Online-Ausweisfunktion, bei ab Juli 2017 ausgestellte Personalausweisen ist diese Funktion automatisch aktiviert. Wenn sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben, können Sie sich damit bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.

    Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf dem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen. 

    Wenn sich Ihr Name ändert, beantragen Sie den neuen Personalausweis folgendermaßen:

    • Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrem zuständigen Bürgeramt. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und müssen einen Zuschlag auf die Gebühr zahlen.
    • Sie bringen die erforderlichen Unterlagen mit.
    • Sie zahlen die Gebühr.
    • Sie erhalten direkt eine neue Einmal-PIN, um Ihre Online-Ausweisfunktion beim neu beantragten Personalausweis einsatzbereit zu machen. Sie entscheiden selbst, wann Sie diese Option nutzen möchten.
    • Ihre Fingerabdrücke werden zur Speicherung im Chip des Ausweisdokuments vor Ort aufgenommen.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
      • Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen. 
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Für die Vorsprache ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Sie können den Termin sowohl online über die Webseite der Stadt Halle (Saale) als auch über das Bürgertelefon 115 (nur innerhalb von Halle) bzw. 0345 2210 vereinbaren.

    Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen müssen, ist Folgendes zu beachten:

    • Antragsbearbeitung: sofort
    • Die Herstellung des Personalausweises kann bis zu 5 Wochen dauern. Bitte stellen Sie Ihren Antrag deshalb so zeitig wie möglich!

    Der Bearbeitungsstand des Personaldokumentes kann auch online abgefragt werden.

    Vorgehen:

    • Eingabe der 10-stelligen Dokumentennummer über o. g. Link
    • Die Dokumentennummer erhalten Sie bei der Antragstellung.
    • Sofern das Dokument abgeholt werden kann, erscheint folgende Statusmeldung: Ihr Personalausweis ist in der Ausweisbehörde eingetroffen.

    Bitte beachten Sie, dass eine Aushändigung des Personalausweises nur nach dem Erhalten einer separat per Brief mitgeteilten Transport-PIN erfolgen kann.

    Direktversand

    Eine Zusendung Ihres Personalausweises in einem verschlossenen Kuvert durch persönliche Zustellung mit "Postident“ ist seit dem 01.05.2025 möglich. Hierfür fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 15,00 € an. Diese ist bereits bei Beantragung zu entrichten. Auf Grund der vorzunehmenden Identitätsprüfung bei Übergabe des Personalausweises, ist der Direktversand nur  möglich, wenn Sie im Besitz eines gültigen Reisepasses sind.

    • Ihr Name hat sich geändert.

    • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin beziehungsweise. Fotograf
    • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass
    • falls kein gültiger Reisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • falls vorhanden: gültiger oder bereits abgelaufener Kinderreisepass
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Für die Beantragung bei der Stadt Halle (Saale) werden folgende Unterlagen benötigt:

    • bisheriger Personalausweis, Kinderreisepass oder Reisepass
    • Geburts- oder Eheurkunde bzw. Familienbuch im Original (Bei einer Geburts- oder Eheurkunde, die im Ausland ausgestellt wurde, ist die Vorlage der Urkunde mit einer anerkannten deutschen Übersetzung (durch einen gerichtlich beeideten Dolmetscher oder die Botschaft bzw. das Konsulat)  erforderlich.)
    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild gemäß Foto-Mustertafel (siehe Merkblatt) (In beiden Bürgerservicestellen kann zur Aufnahme biometrischer Daten (digitales Lichtbild, Unterschrift und ggf. Fingerabdrücke) ein Selbstbedienungsterminal (Gebühr 6,00 Euro) genutzt werden. Die Nutzung ist für Personen ab einer Körpergröße von 1,35 m geeignet.)
    • Gebühr für die Ausfertigung des Personalausweises
    • bei Personen unter 16 Jahren eine Einverständniserklärung des bei der Antragstellung nicht anwesenden Sorgeberechtigten (Hinweise siehe unten)
    • Personalausweis oder Reisepass des beantragenden Sorgeberechtigten
    • bei nicht verheirateten Personen Sorgerechtsnachweis

    Ab dem 1. Mai 2025 können nur noch digital erstellte biometrische Lichtbilder für Personalausweise und Reisepässe verwendet werden. Diese können bei einem Fotografen (Biometrische Passbilder vom Profi – Digital & Sicher | alfo-passbild.com), einer dm-Filiale (https://www.dm.de/services/services-im-markt/fotoservice/passbild-service-51462) bzw. in den beiden Bürgerservicestellen vor Ort erstellt werden.

    Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren

    Gebühr: EUR 37,00

    Vorkasse: ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html


    für antragstellende Personen unter 24 Jahren

    Gebühr: EUR 22,80

    Vorkasse: ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html


    für den vorläufigen Personalausweis

    Gebühr: EUR 10,00

    Vorkasse: ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html


    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde

    Gebühr: EUR 13,00

    Vorkasse: ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html


    Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

    Gebühr: EUR 30,00

    Vorkasse: ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html


    Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird

    Gebühr: EUR 6,00

    Vorkasse: ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html


    Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse bei Antragstellern über 16 Jahren

    Gebühr: EUR 15,00

    Vorkasse: ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html

    Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Namensänderung beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument (Reisepass oder vorläufiger Reisepass) mit dem neuen Namen besitzen.

    Geltungsdauer Ihres Personalausweises, wenn Sie den Personalausweis im Alter von unter 24 Jahren beantragen

    Geltungsdauer: 6 Jahre

    Geltungsdauer Ihres Personalausweises, wenn Sie den Personalausweis im Alter von 24 Jahren oder älter beantragen

    Geltungsdauer: 10 Jahre

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen. Bei Diebstahl oder Verlust können Sie die Online-Funktion des Personalausweises auch selbst durch einen Anruf bei der Sperrhotline sperren lassen.

    Stelle:
    Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion
    Telefon:
    +49 301 86812-3333
    Öffnungszeiten:

    Montag 08:00 - 17:00 Uhr
    Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 15:00 Uhr

    Gebührenpflichtig: 0,039 EUR pro Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 0,42 EUR pro Minute aus dem deutschen Mobilfunk.

    Stelle:
    Team Bürgerservicestelle Am Reileck (hier nur Kartenzahlung möglich)
    Adresse:
    Reilstraße 132
    06114 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214619
    Fax:
    +49 345 2214617
    Parken:
    Behindertenparkplatz: Adolf-von-Harnack-Straße, vor Hnr.: 2, Zufahrt nicht direkt über Reilstraße möglich
    Anzahl: 1  Gebühren: nein
    Öffnungszeiten:

    Mo: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
    Di: 09:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
    Mi: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
    Do: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
    Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Termin online buchen

    Stelle:
    Team Bürgerservicestelle Am Stadion 6
    Adresse:
    Am Stadion 6
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214619
    Fax:
    +49 345 2214617
    Parken:
    Behindertenparkplatz: Am Stadion 5, Vordereingang
    Anzahl: 2
    Behindertenparkplatz: Am Stadion 5, Hintereingang
    Anzahl: 2
    Öffnungszeiten:

    Mo: 08:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
    Di: 09:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
    Mi: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
    Do: 08:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin) 
    Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

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    Stelle:
    Team Bürgerservicestelle Marktplatz 1
    Adresse:
    Marktplatz 1
    06108 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214619
    Fax:
    +49 345 2214617
    Parken:
    Behindertenparkplatz: Große Märkerstraße 5
    Anzahl: 2
    Behindertenparkplatz: Schülershof 16
    Anzahl: 2
    Behindertenparkplatz: Rathausstraße 5, 10
    Anzahl: 5
    Behindertenparkplatz: Gustav-Anlauf-Straße neben Leipziger Straße Hausnummer 3
    Anzahl: 1
    Öffnungszeiten:

    Mo: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
    Di: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
    Mi: 09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
    Do: 08:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
    Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
    Sa: 09:00 - 12:00 Uhr (jeden 1. und 3. Samstag) (nur mit Termin)
    So: geschlossen

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