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  • Personenverkehr, Genehmigungen

    Wer als Unternehmer mit Bussen (Linienverkehr, Ausflugsbusreisen oder Ferienzielreisen), Taxen oder Mietwagen Personen befördert, muss dafür im Besitz einer Genehmigung sein.

    Voraussetzung ist der Nachweis

    • der persönlichen Zuverlässigkeit,
    • der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und
    • der fachlichen Eignung

    Darüber hinaus erteilen die zuständigen Behörden auch Einstweilige Erlaubnisse gemäß § 20 PBefG und führen Zustimmungsverfahren zur Veränderung von Fahrplänen durch.

    Die Fachaufsicht über Genehmigungen im Personenverkehr hat das Landesverwaltungsamt. Es ist gleichzeitig Widerspruchsbehörde.

    Stelle:
    Team Verkehrsorganisation
    Adresse:
    Am Stadion 5
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211240
    Fax:
    +49 345 2211367
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo: geschlossen
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
    Mi: geschlossen
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
    Fr: geschlossen
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Anrede:
    Hr.
    Nachname:
    Punzel
    Position:
    Adresse:
    Am Stadion 5
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211266
    Telefax:
    +49 345 2211367
    E-Mail: