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    Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes. Dabei werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Ohne die Planfeststellung wären bei größeren Vorhaben eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Verfahren durchzuführen, die eine effiziente und konsistente Planung nahezu unmöglich machen würden.

    Bauvorhaben
    werden in der Regel durch einen Planfeststellungsbeschluss genehmigt.

    Insbesondere die Errichtung und Änderung von Bergbahnen, Energiefreileitungen ab 110 kV, Flughäfen und Landeplätzen, Gasversorgungsleitungen über 300 mm, der Deichbau und Gewässerausbau, Eisenbahnstrecken, Bundes- und Landesstraßen sowie Autobahnen unterliegen grundsätzlich der Planfeststellung.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes. Dabei werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Ohne die Planfeststellung wären bei größeren Vorhaben eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Verfahren durchzuführen, die eine effiziente und konsistente Planung nahezu unmöglich machen würden. Bauvorhaben werden in der Regel durch einen Planfeststellungsbeschluss genehmigt.
    Insbesondere die Errichtung und Änderung von Bergbahnen, Energiefreileitungen ab 110 kV, Flughäfen und Landeplätzen, Gasversorgungsleitungen über 300 mm, der Deichbau und Gewässerausbau, Eisenbahnstrecken, Bundes- und Landesstraßen sowie Autobahnen unterliegen grundsätzlich der Planfeststellung.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    §§ 1, 5 und 6 Verwaltungsverfahrensgesetz Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) vom 18. November 2005 i.V.m. §§ 72 bis 77 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und i.V.m. den speziellen Fachgesetzen, z.B. Bundesfernstraßengesetz (FStrG)

    Verwaltungsverfahrensgesetz Sachsen-Anhalt (VwVfG)

    Stelle:
    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Planfeststellungsverfahren
    Adresse:
    Ernst-Kamieth-Straße 2
    06112 Halle (Saale)
    Telefon:
    0345 514-1280
    Fax:
    0345 514-1644
    Öffentliche Verkehrsmittel:
    Haltestelle: Hauptbahnhof:
    Straßenbahn: k.A.
    Aufzug vorhanden:
    nein
    Öffnungszeiten:

    Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
    Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

    Hinweis: 
    Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

    Stelle:
    Team Planfeststellung und städtebauliche Verträge
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2216252
    Fax:
    +49 345 2214893

    Anrede:
    Fr.
    Nachname:
    Specht
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2216284
    Telefax:
    +49 345 2214148
    E-Mail:

    Anrede:
    Hr.
    Nachname:
    Giesche
    Position:
    Adresse:
    Hansering 15
    06108 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2216252
    Telefax:
    +49 345 2214148
    E-Mail:

    Anrede:
    Hr.
    Nachname:
    Schott
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06110 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214097
    Telefax:
    +49 345 2214148
    E-Mail:

    Anrede:
    Hr.
    Nachname:
    Neuber
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214093
    Telefax:
    +49 345 2214148
    E-Mail: