Praktische Prüfung anzeigen
Wenn Sie als Prüferin oder Prüfer eine praktische Prüfung durchführen, müssen Sie diese vorab dem Luftfahrt-Bundesamt anzeigen.
Praktische Prüfungen müssen angezeigt werden
- für die Prüfung für Verkehrspilotinnen oder Verkehrspiloten (ATPL),
- die kompetenzbasierte Instrumentenflugberechtigung (CB-IR).
Als Prüferin oder Prüfer müssen Sie dem Luftfahrt-Bundesamt eine praktische Prüfung spätestens 7 Tage vor der geplanten Prüfung melden. Sie können die Meldung als deren Vertretung vornehmen.
Wenn der von Ihnen angezeigte Prüfungstermin nicht eingehalten werden kann, müssen Sie das dem Luftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitteilen.
Eine praktische Prüfung können Sie online anzeigen:
- Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie die Anzeige einer praktischen Prüfung aus.
- Sie können den gegebenenfalls erforderlichen Nachweis der Vertretungsberechtigung direkt hochladen.
- Senden Sie die Anzeige online ab.
- Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) prüft den Sachverhalt. Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das Luftfahrt-Bundesamt Kontakt zu Ihnen auf.
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Sie haben eine gültige Prüferberechtigung.
- Mit einem Nachweis der Vertretungsberechtigung können Sie die Beantragung auch als Vertretung vornehmen.
- Sie sind eine natürliche Person (Inland, EU-Staat, Drittstaat) oder eine juristische Person (mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat).
- Einverständniserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers zur Verarbeitung personenbezogener Daten
- gegebenenfalls: Nachweis der Vertretungsberechtigung
Es fallen keine Kosten an.
Es sind keine Rechtsbehelfe gegeben.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Stelle:
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Adresse:
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
38108 Braunschweig
Telefon:
+49 531 2355-0
Fax:
+49 531 2355-9099
E-Mail:
Stelle:
Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 3
Adresse:
38144 Braunschweig
Fax:
+49 531 23554395
E-Mail: