Praxistätigkeit, Hinweise zur An-, Um- und Abmeldung
Viele Fachkräfte des Gesundheitswesens entscheiden sich für eine eigene Praxis. Gerade im Gesundheitswesen sorgen die strengen Voraussetzungen dafür, dass eine ausgezeichnete Patientenversorgung sichergestellt wird.
Dies gilt für ärztliche Heilberufe und Gesundheitsfachberufe, wie z.B. bei der Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie und Podologie.
Wenn Sie als Ärztin oder als Arzt arbeiten möchten, müssen Sie zunächst selbst zugelassen werden. Das erfolgt durch die kassenärztliche Vereinigung.
Für alle Berufsgruppen im Gesundheitswesen gilt: wenn Sie Ihren Beruf selbstständig ausüben möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Gesundheitsbehörde anmelden. Auch zukünftig müssen Sie alle Änderungen zu Ihrer Praxis zeitnah bekannt geben.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Selbständig tätige Personen, die einen Beruf im Gesundheitswesen ausüben, müssen sich innerhalb eines Monats mit den erforderlichen Angaben bzw. Änderungen bei der unteren Gesundheitsbehörde an-, um bzw. abmelden.
- Sie selbst sind von der kassenärztlichen Vereinigung in dem Beruf zugelassen
- Sie haben eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen
- Ihre persönlichen Daten, wie Name, Anschrift etc.
- Staatsexamen, Berufserlaubnis, Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- verliehene akademische Grade und Titel
Zudem müssen Sie Angaben dazu machen, auf welchem Gebiet Sie die Tätigkeit ausüben möchten und ab wann Sie selbstständig arbeiten möchten.
Viele Kommunen bieten Formulare an, die Sie für die Anmeldung verwenden können.
Keine.
Die Anmeldung müssen Sie innerhalb eines Monats vornehmen.
Die Änderungen sind ebenfalls innerhalb eines Monats anzuzeigen.
In der Regel erfolgt die Ausübung der Tätigkeit in einem Gesundheitsberuf freiberuflich.
Eine Praxis bedeutet aber gleichzeitig auch eine Existenzgründung. Daher sollten Sie beachten, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Gewerbeanmeldung erforderlich sein könnte.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Antragstellung:
schriftlich an den Fachbereich Gesundheit
06110 Halle (Saale)
Mo: nach Vereinbarung
Di: nach Vereinbarung
Mi: nach Vereinbarung
Do: nach Vereinbarung
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen
06110 Halle (Saale)
06110 Halle (Saale)