• Serviceportal
  • Terminvergabe
  • Karriereportal
  • Behördennummer
  • Gefährliche Abfälle zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten, auch von Problemstoffen/Schadstoffen, sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte).

    Problemstoffe sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und bzw. oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.
    Weiterführende Regelungen zu Problemstoffen/Schadstoffen sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
    Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe).

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    In der Stadt Halle (Saale) können Bürgerinnen und Bürger Schadstoffe bis 25 Liter-Gebindegröße an der Schadstoffannahmestelle in der Äußeren Hordorfer Straße 12 oder am Schadstoffmobil kostenfrei abgeben.

    Tourenplan des Schadstoffmobils und Öffnungszeiten der Schadstoffannahmestelle 2024

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Problemstoffen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    individuell

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Stelle:
    Team Abfallentsorgung
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214655
    +49 345 2214685
    +49 345 2214695
    Fax:
    +49 345 2214667
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo: nach Vereinbarung
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
    Mi: nach Vereinbarung
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
    Fr: nach Vereinbarung
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Anrede:
    Fr.
    Nachname:
    Kövel
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214685
    Telefax:
    +49 345 2214667
    E-Mail:

    Anrede:
    Fr.
    Nachname:
    Heinzel
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214655
    Telefax:
    +49 345 2214667
    E-Mail:

    Anrede:
    Herr
    Nachname:
    Frey
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06124 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214695
    E-Mail: