Projektförderung aus dem Ausgleichsfonds für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben beantragen
Mit dem Ausgleichsfonds für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (AGF) wird die Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung gefördert. Auch Einrichtungen und Maßnahmen zur Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsleben können gefördert werden.
Finanziert werden vorrangig
- Maßnahmen, die der Eingliederung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt dienen,
- überregionale Modellvorhaben zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsleben,
- Fortbildungs-, Aufklärungs- und Forschungsmaßnahmen zur Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsleben sowie
- Forschungsmaßnahmen zur Entwicklung technischer Arbeitshilfen.
Um die Förderung zu beantragen, müssen Sie online, per E-Mail oder per Post einen Antrag beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) stellen.
Wenn Sie den Antrag auf Projektförderung aus dem Ausgleichsfonds (AGF) online einreichen wollen:
- Öffnen Sie das Förderportal auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
- Melden Sie sich mit Ihren Benutzerdaten an oder registrieren Sie sich. Sie benötigen hierfür einen elektronischen Identitätsnachweis (eID).
- Sie werden Schritt für Schritt durch den Antragsprozess geleitet.
- Senden Sie den Antrag gemeinsam mit allen weiteren erforderlichen Unterlagen elektronisch signiert ab.
- Sie werden innerhalb von drei Monaten nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen über das Portal informiert, ob Ihr Projekt aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert wird.
Wenn Sie den Antrag per Post oder E-Mail einreichen wollen:
- Senden Sie eine E-Mail an die Fachstelle für Fördermittel des Bundes und bitten Sie um die Zusendung des Antragsformulars.
- Füllen Sie das Antragsformular aus, unterschreiben Sie es und schicken Sie es gemeinsam mit allen weiteren nötigen Unterlagen per Post an die Fachstelle für Fördermittel des Bundes.
- Wenn Sie eine qualifizierte elektronische Signatur nutzen, können Sie das Antragsformular auch elektronisch signieren und per E-Mail an die Fachstelle senden.
- Alle weiteren Schritte entsprechen dem Online-Verfahren.
Ihre Organisation oder Einrichtung kann Zuwendungen aus dem Ausgleichsfonds (AGF) beantragen, wenn sie sich mit der Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben befasst und mit einem Projekt eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:
-
Es handelt sich um ein Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Förderung der Teilhabe Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsleben, insbesondere durch
- betriebliches Eingliederungsmanagement oder
- der Förderung der Ausbildung von Jugendlichen mit Schwerbehinderung oder
- es handelt sich um ein Modellvorhaben zur Entwicklung technischer Arbeitshilfen zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsleben oder
- es handelt sich um eine Aufklärungs-, Fortbildungs- oder Forschungsmaßnahme auf dem Gebiet der Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsleben
Alle geförderten Modellprojekte müssen
- überregionale Bedeutung haben,
- zu Ergebnissen führen, die bundesweit übertragbar sind,
- auf die Verwirklichung von Inklusion hinwirken sowie
- einzeln, zeitlich und inhaltlich abgrenzbare Vorhaben sein.
Sie können den Antrag nur einreichen, wenn Sie zeichnungsberechtigt für Ihre Organisation sind, also stellvertretend für Ihre Organisation berechtigt sind, den Antrag zu unterschreiben.
- Ausgefüllter Förderantrag
- Projektskizze
- Finanzierungsplan
Es fallen keine Kosten an.
Die Anträge können in der Regel jeweils bis zum 15. Januar und 15. Juli eines Jahres gestellt werden. Sollten abweichende Fristen gelten, erfolgt eine gesonderte Veröffentlichung.
In der Regel 3 Monate nach vollständigem Antragseingang.
§ 42 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
§ 161 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
§ 41 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
§ 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO) Zuwendungen
§ 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
In Ausnahmefällen können Sie bei der Fachstelle für Fördermittel des Bundes, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS), die Nachreichung der Unterschrift per Post beantragen.
In solch einem Ausnahmefall müssen die Sie die elektronisch erfassten und über das Förderportal eingereichten Formulare herunterladen. Diese müssen Sie oder eine vertretungsberechtigte Person handschriftlich unterschrieben und zusätzlich per Post einreichen. Dabei müssen Sie die Fristen beachten.
Besuch ist nur mit Anmeldung möglich.