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  • Punkte im Fahreignungsregister erhalten

    Im Fahreignungsregister (FAER) werden Informationen über Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gespeichert, die gegen bestimmte Straßenverkehrsvorschriften verstoßen haben. Nicht für alle Verstöße bekommen Sie gleich einen Punkt in Flensburg. Nur für solche, die direkten Einfluss auf die Sicherheit im Straßenverkehr haben, wie zum Beispiel

    • Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, die zu einer Geldbuße von mindestens EUR 60 oder einem Fahrverbot geführt haben,
    • Straftaten im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs,
    • die Entziehung, Versagung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis sowie Ermahnungen und Verwarnungen.

    Punkte sind keine Sanktionen, sondern dienen der Einschätzung der Wiederholungsgefahr. Die im Fahreignungsregister eingetragenen Entscheidungen werden je nach Art und Schwere der Zuwiderhandlung mit einem bis drei Punkten bewertet:

    • 1 Punkt: Ordnungswidrigkeiten,
    • 2 Punkte: schwere Ordnungswidrigkeiten, für die in der Regel ein Fahrverbot vorgesehen ist sowie Straftaten und
    • 3 Punkte: Straftaten, die zur Entziehung der Fahrerlaubnis geführt haben.

    Punkte, die vor dem 1. Mai 2014 eingetragen wurden, werden wie folgt umgerechnet:

    • 0 Punkte = 0 Punkte
    • 1-3 Punkte = 1 Punkt
    • 4-5 Punkte = 2 Punkte
    • 6-7 Punkte = 3 Punkte
    • 8-10 Punkte = 4 Punkte
    • 11-13 Punkte = 5 Punkte
    • 14-15 Punkte = 6 Punkte
    • 16-17 Punkte = 7 Punkte
    • 18 und mehr Punkte = 8 Punkte

    Wenn Ihre Punkte im Register einen bestimmten Punktestand erreicht haben, unterrichtet das Kraftfahrt-Bundesamt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Diese ergreift dann folgende Maßnahmen:

    • 3 bis 4 Punkte: Schriftliche Ermahnung
    • 5 bis 6 Punkte: Schriftliche Verwarnung 
    • 8 und mehr Punkte: Entziehung der Fahrerlaubnis

    Nach einer Zeit werden die Einträge wieder gelöscht. Die Frist richtet sich dabei nach der Schwere des Verstoßes:

    • Ordnungswidrigkeiten: 2,5 Jahre
    • Schwere Ordnungswidrigkeiten: 5 Jahre
    • Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis: 5 Jahre
    • Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis: 10 Jahre

    Die Frist beginnt, wenn der Bußgeldbescheid oder das Urteil über den Verkehrsverstoß rechtskräftig geworden ist. Der Punkt wird erst nach Ablauf einer zusätzlichen einjährigen Frist zur Beobachtung endgültig gelöscht.

    Hinweis: Für vor dem 1. Mai 2014 eingetragene Punkte gelten Übergangsregelungen hinsichtlich der alten Löschungsfristen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

    keine

    keine

    Bußgeld und Verwaltungsgebühren: insgesamt mindestens EUR 25 Euro. 
    Hinweis: Bei Park- und Halteverstöße kann das Bußgeld auch unter EUR 25 liegen.

    • Verkehrsverstoß wird rechtskräftig, wenn die Rechtsbehelfsfrist (Einspruch) von 14 Tagen abgelaufen ist.
    • Die Frist zur Bußgeldzahlung steht in Ihrem Bußgeldbescheid.

    Formulare: keine

    Onlineverfahren möglich: ja

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein