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  • Rechtsmittelverzichtserklärung zu einem geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Politische Stiftungen" einreichen

    Wenn Sie für ein Vorhaben aus dem Förderprogramm „Politische Stiftungen“ einen Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten haben, erhalten Sie Ihre Zuwendung in der Regel nach Ablauf der 1-monatigen Klagefrist.

    Sie haben aber auch die Möglichkeit, dem BMZ mitzuteilen, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten werden. Dies beschleunigt die Auszahlung der Fördermittel.

    Reichen Sie Ihre Rechtsmittelverzichtserklärung online oder per Post beim BMZ ein.

    • Rufen Sie das Online-Formular auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
    • Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie Ihre Rechtsmittelverzichtserklärung online ab. Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und per Post an das BMZ senden.
    • Das BMZ prüft Ihre Rechtsmittelverzichtserklärung und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.

    • Ihre politische Stiftung hat einen Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erhalten.

    • Online-Formular

    Es fallen keine Kosten an.

    ): Sie können Ihren Rechtsmittelverzicht nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erklären.

    Widerspruch

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Stelle:
    Bezeichnung: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat 511 Kirchen, Politische Stiftungen, Sozialstrukturförderung, Grundsätze Religion und Entwicklung
    Adresse:
    Telefon:
    +49 228 99535-0
    Fax:
    +49 228 99535-3500
    Öffnungszeiten:

    Montag: 09:00 – 15:00 Uhr
    Dienstag: 09:00 – 15:00 Uhr
    Mittwoch: 09:00 – 15:00 Uhr
    Donnerstag: 09:00 – 15:00 Uhr
    Freitag: 09:00 – 15:00 Uhr