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  • Brütereien und Betriebe zur Erzeugung von Bruteiern registrieren lassen

    Wenn Sie einen Betrieb führen wollen, dessen Tätigkeit im Einlegen von Bruteiern in Brutschränke, im Bebrüten dieser Eier sowie in der Lieferung von Küken besteht, müssen Sie sich auf Antrag von der zuständigen Stelle registrieren lassen. 

    Folgende Betriebe müssen registriert werden:

    • Brütereien mit einem Fassungsvermögen ab 1.000 Bruteiern
    • Zucht- und Vermehrungsbetriebe ab 100 Tiere

    Beantragen Sie die Registrierung Ihres Brütereibetriebes unter Verwendung des vorgeschriebenen Formulars bei der zuständigen Stelle.

    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag, über das Ergebnis erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
    • Mit der Registrierung wird Ihrem Betrieb eine Kennnummer zugeteilt.

    Tipp: Für nähere Auskünfte zu den geltenden Vorschriften und zum Verfahren wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    keine

    Verfahrensgebühr

    Registrierung: vor Aufnahme der Tätigkeit

    Verordnung (EG) Nr. 617/2008 der Kommission vom 27. Juni 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1308/2013 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Bruteier und Küken von Hausgeflügel
    [eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:168:0005:0016:DE:PDF]

    Verordnung (EG) Nr. 1308/2013 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Bruteier und Küken von Hausgeflügel
    [https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:168:0005:0016:DE:PDF]

    Die Kennnummer kann jedem Betrieb entzogen werden, der den Vorschriften der Verordnung nicht nachkommt.

    Formular/Online-Dienst vorhanden: ja