Reisepass (ePass) ausstellen
Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 160 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.
Wenn Sie mit Ihrem Kind eine Reise über die EU hinaus planen, benötigt das Kind einen eigenen Reisepass. Wenn Sie innerhalb der EU reisen möchten, genügt ein Personalausweis.
Soweit ein für Ihr Kind ausgestellter Kinderreisepass noch gültig ist und Ihr Kind dieses Ausweisdokument bei der Reise verwenden soll, prüfen Sie, ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass als Einreisedokument anerkennt. Ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass anerkennt, erfahren Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes in den Reise- und Sicherheitshinweisen.
Der Reisepass
- ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
- hat einen Chip, das heißt, ist biometrisch und
- für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.
Der Kinderreisepass
- ist in der Regel innerhalb der EU und teilweise außerhalb der EU anerkannt, wenn er nicht verlängert oder aktualisiert wurde,
- wird von einigen Staaten in der EU und auch teilweise weltweit nicht mehr akzeptiert, wenn er aktualisiert oder verlängert wurde und ein entsprechendes Verlängerungs-Klebeetikett enthält,
- hat keinen Chip, das heißt, dass er für automatische Grenzkontrollen oder bestimmte Reisevoranmeldungen wie bspw. ESTA (USA) untauglich ist.
Kinderreisepässe laufen aus und werden nicht mehr neu ausgestellt, nicht mehr verlängert oder aktualisiert. Ab dem Jahr 2024 können Sie für Ihr Kind einen regulären Reisepass, einen vorläufigen Reisepass oder einen Personalausweis beantragen. Ein Personalausweis ist ausreichend für Reisen innerhalb der EU.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können weiterverwendet werden, bis sie ungültig werden, beispielsweise wenn das Lichtbild nicht mehr für die eindeutige Identifizierung des Kindes geeignet ist oder das Ablaufdatum erreicht ist.
Beantragung des Reisepasses:
Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses grundsätzlich persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Sofern Sie einen Reisepass für Ihr Kind oder eine betreute Person beantragen wollen, muss auch das Kind beziehungsweise die betreute Person persönlich anwesend sein. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Reisepass im Express-Bestellverfahren zu beantragen. In diesen Fällen liegt der fertig produzierte Reisepass in der Regel nach 3 Werktagen (ohne Wochenende und Feiertage des Landes Berlin) in der Behörde abholbereit vor.
Benötigen Sie das Reisedokument sehr kurzfristig und kann die Lieferung des Reisepasses im Express-Bestellverfahren nicht abgewartet werden, erhalten Sie einen vorläufigen Reisepass in der Regel sofort ausgehändigt.
Zuständigkeiten:
Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.
Die Antragstellung bei einer anderen Passbehörde ist ebenfalls möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können und die Behörde diesen wichtigen Grund anerkennt. Für den erhöhten verwaltungsinternen Aufwand zahlen Sie einen Zuschlag.
Wenn Sie im Ausland wohnen, ist für die Reisepassbeantragung die deutsche Vertretung im Ausland zuständig. Kommt Ihr Reisepass im Ausland durch Verlust oder Diebstahl abhanden, beantragen Sie einen neuen Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Der Reisepass ist bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre gültig.
Bei Personen über 24 Jahren beträgt die Gültigkeit des Reisepasses 10 Jahre.
Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
- Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (in der Regel flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
- Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
- Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Antragstellung
- persönlich
- Für die Beantragung benötigen Sie einen Termin, den Sie online oder telefonisch über die Telefonnummern 115 (ohne Vorwahl innerhalb des Stadtgebietes Halle (Saale)) oder 0345-2210 vereinbaren können.
- für minderjährige Kinder
- Für Minderjährige kann nur derjenige den Antrag stellen, der als Sorgeberechtigter ihren Aufenthalt zu bestimmen hat. Die Sorgeberechtigung wird bei jeder Antragstellung geprüft.
- Mindestens ein Sorgeberechtigter muss mit dem Kind zur Antragstellung persönlich anwesend sein. Für den zweiten Sorgeberechtigten genügt die Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung zusammen mit einer Kopie des Personalausweises / Reisepasses.
- Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet, so ist das alleinige Sorgerecht ggf. durch geeignete Unterlagen (z. B. eine Negativbescheinigung des Jugendamtes) nachzuweisen.
- Wegen der vorzunehmenden Identitätsprüfung und ggf. zur Aufnahme von Fingerabdrücken und der Unterschrift des Kindes in den Reisepass ist es erforderlich, dass das Kind zur Antragstellung mitgebracht werden muss.
Abholung
- persönlich oder durch andere Personen mit Vollmacht (Formular "Vollmachtserklärung zur Abholung eines Personaldokumentes")
- Ein bereits vorhandener Reisepass muss zur Abholung mitgebracht werden.
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
- biometrisches Passfoto
- sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass
- gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
- bei der Antragstellung für ein Kind:
- Ausweisdokument der anwesenden sorgeberechtigten Person
- Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person beziehungsweise den Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person.
- bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde
- gegebenenfalls weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
- bisheriger Reisepass, Kinderreisepass oder gültiger Personalausweis
- Geburtsurkunde oder Eheurkunde bzw. Familienbuch im Original (Bei einer Geburts- oder Eheurkunde, die im Ausland ausgestellt wurde, ist die Vorlage der Urkunde mit einer anerkannten deutschen Übersetzung (durch einen gerichtlich beeideten Dolmetscher oder die Botschaft bzw. das Konsulat) erforderlich.)
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild gemäß Foto-Mustertafel (siehe Merkblatt) (In beiden Bürgerservicestellen kann zur Aufnahme biometrischer Daten (digitales Lichtbild, Unterschrift und ggf. Fingerabdrücke) ein Selbstbedienungsterminal (Gebühr 6,00 Euro) genutzt werden. Die Nutzung ist für Personen ab einer Körpergröße von 1,35 m geeignet.)
- Gebühr für die Ausfertigung des jeweiligen Reisepasses
- bei Minderjährigen eine Einverständniserklärung des bei der Antragstellung nicht anwesenden Sorgeberechtigten (Hinweise siehe unten)
- Personalausweis bzw. Reisepass des beantragenden Sorgeberechtigten
- bei nicht verheirateten Personen Sorgerechtsnachweis
Nur bei Vordatierung:
- eine Bescheinigung über die Namensführung nach der Eheschließung (wird ausgestellt durch das Standesamt)
- eine Buchungsbestätigung über die geplante Reise
Ab dem 1. Mai 2025 können nur noch digital erstellte biometrische Lichtbilder für Personalausweise und Reisepässe verwendet werden. Diese können bei einem Fotografen (Biometrische Passbilder vom Profi – Digital & Sicher | alfo-passbild.com) bzw. in den beiden Bürgerservicestellen vor Ort erstellt werden.
Die Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.
Gebühr: EUR 70,00
Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.
Gebühr: EUR 37,50
Die Kosten gelten für Passanträge im Expressverfahren (Zuschlag).
Gebühr: EUR 32,00
Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten beantragen
Gebühr: EUR 22,00
Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.
Gebühr: EUR 31,00
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
vorläufiger Reisepass: 26,00 EUR
Änderungen zum Wohnort im Reisepass und im vorläufigen Reisepass: kostenlos
Die Gebühren sind in bar oder per EC-Karte an den Kassenautomaten in den Bügerservicestellen zu begleichen. Bei fehlender Zahlung wir der Reisepass nicht bei der Bundesdruckerei bestellt, sondern storniert.
Für Antragstellende unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 6 Jahre
Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre
Geltungsdauer: 10 Jahre
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
- Die Herstellung eines Reisepasses kann bis zu 8 Wochen dauern. Bitte stellen Sie Ihren Antrag deshalb so zeitig wie möglich!
- Bei Notfällen erfolgt die Expressausfertigung innerhalb von 4 bis 5 Arbeitstagen.
Der Bearbeitungsstand des Personaldokumentes kann auch online abgefragt werden.
Vorgehen:
- Eingabe der 10-stelligen Dokumentennummer über o. g. Link
- Die Dokumentennummer erhalten Sie bei der Antragstellung.
- Sofern das Dokument abgeholt werden kann, erscheint folgende Statusmeldung: Ihr Reisepass ist in der Ausweisbehörde eingetroffen.
- Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen der Passbehörde bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Von einer Auslandsreise mit einem Reisedokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass), welches einmal als verloren oder gestohlen und später als wiederaufgefunden gemeldet war, wird abgeraten. Dies kann zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Einreise bis hin zur Einreiseverweigerung oder zum Einzug des Dokumentes an Grenzkontrollstellen verschiedener Länder führen. Genaue Angaben hierzu finden Sie auf den länderspezifischen Informationsseiten des Auswärtigen Amtes auf www.auswaertiges-amt.de.
- Eine Verlängerung des bisherigen Reisepasses ist nicht möglich.
- Seit dem 26.06.2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
- Durch Änderungen von persönlichen Daten (z. B. Namensänderung) wird der Reisepass ungültig. Bei Bedarf ist deshalb ein neuer Reisepass zu beantragen.
- Die Änderung des Wohnortes wird während der Gültigkeitsdauer eingetragen
- Im Eil- bzw. Notfall kann kurzfristig innerhalb von drei bis vier Arbeitstagen ein Reisepass im Expressverfahren ausgestellt werden.
- Der Verlust eines Reisepasses muss unverzüglich dem Fachbereich Einwohnerwesen angezeigt werden.
- Steht im Anschluss einer Eheschließung bei der der Familienname geändert werden soll eine Urlaubsreise an, so kann der Reisepass bereits im Vorfeld auf den neuen Namen beantragt werden. Die einheitliche Frist für die Vordatierung des Reisepasses beträgt 8 Wochen. Bitte beachten Sie, dass der Reisepass erst nach erfolgter Eheschließung durch die Mitarbeiter/innen der Meldebehörde ausgehändigt wird!
- Informationen über Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen erhalten Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes oder unter Infotelefon 030 5000-2000.
- Einen Reisepass kann man grundsätzlich nur am Hauptwohnsitz beantragen. Ausnahmen sind jedoch unter bestimmten Voraussetzungen möglich. (Ansprechpartner dazu unter: (0345) - 221 4613)
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