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  • Reisepass melden wegen Verlust

    Wenn Sie Ihren Reisepass verlieren oder wiederfinden, müssen Sie dies melden. Das gilt auch, wenn Ihnen der Reisepass gestohlen wird.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Von einer Auslandsreise mit einem Reisedokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass), welches einmal als verloren oder gestohlen und später als wiederaufgefunden gemeldet war, wird abgeraten. Dies kann zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Einreise bis hin zur Einreiseverweigerung oder zum Einzug des Dokumentes an Grenzkontrollstellen verschiedener Länder führen. Genaue Angaben hierzu finden Sie auf den länderspezifischen Informationsseiten des Auswärtigen Amtes.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Die Antragstellung kann persönlich oder per Online-Dienst erfolgen.

    Für die Verlustanzeige benötigen Sie einen Termin, den Sie online oder telefonisch über die Telefonnummern 115 (ohne Vorwahl innerhalb des Stadtgebietes Halle (Saale)) oder 0345-2210 vereinbaren können.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
    • Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburtsurkunde/Heiratsurkunde
    • wenn vorhanden, ein anderes amtliches Dokument z. B. Personalausweis,
      Führerschein zur Identifikation
    • ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild vom Fotographen, wenn eine neuer Reisepass ausgestellt werden soll
    • soll ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden, so ist ein weiteres Lichtbild nötig 

    Keine.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Die Bearbeitung erfolgt sofort.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Zeigen Sie den Verlust bitte unverzüglich bei der Meldebehörde des Fachbereich Einwohnerwesen an. Prüfen Sie bitte, ob noch weitere Papiere/Dokumente verloren gegangen sind wie z. B.

    • Geldkarte – sofortige Benachrichtigung Ihres Kreditinstitutes
    • Führerschein – Verlustmeldung erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde
    • erstatten Sie ggf. Diebstahlanzeige bei der Polizei

    In Deutschland wurde am 01. Juli 2005 eine neue Notrufnummer zum Sperren von Bankkarten, Kreditkarten, Handys und anderen elektronischen Berechtigungen eingeführt. Über den Sperr-Notruf 116 116 können im Notfall die abhanden gekommenen Karten und Medien schnell und unkompliziert gesperrt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Herausgeber dem System angeschlossen haben.

    Der Sperr-Notruf 116 116 ist täglich 24 Stunden und im Inland gebührenfrei erreichbar. 

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    Team Pass- und Meldebehörde
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