Reisepass wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen
Sie benötigen einen Reisepass, wenn Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Der Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist in vielen Fällen auch ohne Visum in Staaten weltweit einzureisen.
Wenn Ihr Reisepass abgelaufen ist und Sie ihn weiterhin benötigen, können Sie einen neuen Reisepass beantragen.
Sie können Ihren Reisepass in der Gültigkeitsdauer nicht verlängern lassen, sondern müssen ihn neu beantragen.
Der Reisepass
- ist sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU anerkannt,
- hat einen Chip, auf dem die personenbezogenen Daten, das Passfoto und bei Personen über 6 Jahren auch die Fingerabdrücke gespeichert sind,
- ist für Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit in jedem Alter ab Geburt beantragbar.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Für die Vorsprache ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Sie können den Termin sowohl online über die Webseite
der Stadt Halle (Saale), als auch über das Bürgertelefon 115 (nur innerhalb von Halle) bzw. 0345 2210 vereinbaren.
Dokumentenausgabebox
- Für die Abholung Ihres Reisepasses steht Ihnen ab sofort eine praktische Dokumentenausgabebox im Foyer des Ratshofes zur Verfügung. So können Sie Ihr Dokument flexibel und unabhängig der Öffnungszeiten unserer Bürgerservicestellen abholen, solange der Ratshof geöffnet ist.
- Für die Nutzung wird eine Gebühr in Höhe von 3,00 € erhoben, die bereits bei der Beantragung des Reisepasses zu entrichten ist. Für weitere Informationen sprechen Sie uns gerne an.
- Bitte beachten Sie, dass die Nutzung der Dokumentenausgabebox erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres möglich ist.
Abholung
- persönlich oder durch andere Personen mit Vollmacht (z.B. Formular „Vollmachtserklärung zur Abholung eines Personaldokumentes“)
- Ein bereits vorhandener Reisepass muss zur Abholung mitgebracht werden.
Direktversand
- Eine Zusendung Ihres Reisepasses in einem verschlossenen Kuvert durch persönliche Zustellung mit "Postident“ ist seit dem 01.05.2025 möglich. Hierfür fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 15,00 € an. Diese ist bereits bei Beantragung zu entrichten. Auf Grund der vorzunehmenden Identitätsprüfung bei Übergabe des Reisepasses, ist der Direktversand nur möglich, wenn Sie im Besitz eines gültigen Personalausweises sind.
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Sie sind persönlich bei der Beantragung Ihres Reisepasses anwesend.
- Beantragen Sie den Reisepass für Ihr Kind oder eine von Ihnen betreute Person, muss diese Person ebenfalls bei der Beantragung anwesend sein.
- Beantragen Sie den Reisepass für ein Kind unter 18 Jahren, müssen Sie sorgeberechtigt sein.
- Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
- einer Strafverfolgung,
- einer Strafvollstreckung oder
- einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder durch einen registrierten inländischen Fotodienstleister
- bei Beantragung an deutschen Auslandsvertretungen können Ausnahmen gelten und ein Papierpassbild kann erforderlich sein
- sofern vorhanden und noch nicht entwertet:
- Ihr bisheriger Reisepass
- vorläufiger Reisepass
- Personalausweis
- vorläufiger Personalausweis
- Kinderreisepass
- gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
- bei Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren:
- Ausweisdokumente der anwesenden sorgeberechtigten Personen
- gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person
- gegebenenfalls Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person
- gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde
- Familienbuch
- Erklärung über die Namensführung
- gegebenenfalls weitere Unterlagen, zum Beispiel
- bei Verlust oder Diebstahl: polizeiliche Meldung
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
- bisheriger Reisepass, Kinderreisepass oder gültiger Personalausweis
- Geburtsurkunde oder Eheurkunde bzw. Familienbuch im Original (Bei einer Geburts- oder Eheurkunde, die im Ausland ausgestellt wurde, ist die Vorlage der Urkunde mit einer anerkannten deutschen Übersetzung (durch einen gerichtlich beeideten Dolmetscher oder die Botschaft bzw. das Konsulat) erforderlich.)
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild gemäß Foto-Mustertafel (siehe Merkblatt) (In den Bürgerservicestellen kann zur Aufnahme biometrischer Daten (digitales Lichtbild, Unterschrift und ggf. Fingerabdrücke) ein Selbstbedienungsterminal (Gebühr 6,00 Euro) genutzt werden. Die Nutzung ist für Personen ab einer Körpergröße von 1,35 m geeignet.)
- Gebühr für die Ausfertigung des jeweiligen Reisepasses
- bei Minderjährigen eine Einverständniserklärung des bei der Antragstellung nicht anwesenden Sorgeberechtigten (Hinweise siehe unten)
- Personalausweis bzw. Reisepass des beantragenden Sorgeberechtigten
- bei nicht verheirateten Personen Sorgerechtsnachweis
Die Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder • Sie die Ausstellung nicht bei der für Sie zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.
Abgabe: EUR 70,00
Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder • Sie die Ausstellung nicht bei der für Sie zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.
Gebühr: EUR 37,50
Zuschlag für Passanträge im Expressverfahren
Gebühr: EUR 32,00
Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten
Gebühr: EUR 22,00
Zuschlag, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen
Gebühr: EUR 36,00
Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.
Gebühr: EUR 6,00
Gebühr bei Versand an Ihre inländische Wohnadresse
Gebühr: EUR 15,00
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Reisepass mit 32 Seiten für Personen über 24 Jahre
Gebühr: EUR 70,00
Reisepass mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren
Gebühr: EUR 37,50
Reisepass mit 48 Seiten für Personen über 24 Jahre
Gebühr: EUR 92,00
Reisepass mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren
Gebühr: EUR 59,50
Maximale Gültigkeit des Reisepasses für Antragstellende unter 24 Jahre Bei Säuglingen und Kleinstkindern kann sich das Gesichtsbild innerhalb der Gültigkeitsdauer so stark verändern, dass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument deutlich vor Ende der Gültigkeit nicht mehr möglich ist, und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig wird. In diesem Fall müssen Sie rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen Reisepass beantragen.
Geltungsdauer: 6 Jahre
Gültigkeit des Reisepasses für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre Ihr Reisepass verliert die Gültigkeit vor Erreichen des eingetragenen Datums, wenn • eingetragene persönliche Angaben nicht mehr auf Sie zutreffen oder • Ihr Passfoto nicht mehr eindeutig zur Identifizierung geeignet ist.
Geltungsdauer: 10 Jahre
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel mindestens 3 Wochen.
Bearbeitungsdauer: 3 Wochen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
- Die Herstellung eines Reisepasses kann bis zu 8 Wochen dauern. Bitte stellen Sie Ihren Antrag deshalb so zeitig wie möglich!
- Bei Notfällen erfolgt die Expressausfertigung innerhalb von 4 bis 5 Arbeitstagen.
Der Bearbeitungsstand des Personaldokumentes kann auch online abgefragt werden.
Vorgehen:
- Eingabe der 10-stelligen Dokumentennummer über o. g. Link
- Die Dokumentennummer erhalten Sie bei der Antragstellung.
- Sofern das Dokument abgeholt werden kann, erscheint folgende Statusmeldung: Ihr Reisepass ist in der Ausweisbehörde eingetroffen.
06114 Halle (Saale)
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Mo: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Di: 09:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Do: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Sa: geschlossen
So: geschlossen
06122 Halle (Saale)
Anzahl: 2
Anzahl: 2
Mo: 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Di: 09:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Do: 08:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Sa: geschlossen
So: geschlossen
06108 Halle (Saale)
Anzahl: 2
Anzahl: 2
Anzahl: 5
Anzahl: 1
Mo: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Di: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi: 09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
Do: 08:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Sa: 09:00 - 12:00 Uhr (jeden 1. und 3. Samstag) (nur mit Termin)
So: geschlossen