Reisepass wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen
Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, müssen Sie - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.
Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen die Richtigkeit der persönlichen Daten und Ihre deutsche Staatsangehörigkeit bestätigen und Ihre Fingerabdrücke abgeben.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Für die Vorsprache ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Sie können den Termin sowohl online über die Webseite
der Stadt Halle (Saale), als auch über das Bürgertelefon 115 (nur innerhalb von Halle) bzw. 0345 2210 vereinbaren.
- einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
- ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild),
- Ihren bisherigen Reisepass,
- Ihre Geburtsurkunde,
- bei der Antragstellung für ein Kind :
- Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten,
- die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten,
- den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Die o. g. Urkunden müssen im Original vorgelegt werden.
Reisepass mit 32 Seiten für Personen über 24 Jahre
Gebühr: EUR 70,00
Reisepass mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren
Gebühr: EUR 37,50
Reisepass mit 48 Seiten für Personen über 24 Jahre
Gebühr: EUR 92,00
Reisepass mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren
Gebühr: EUR 59,50
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Reisepass mit 32 Seiten für Personen über 24 Jahre
Gebühr: EUR 70,00
Reisepass mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren
Gebühr: EUR 37,50
Reisepass mit 48 Seiten für Personen über 24 Jahre
Gebühr: EUR 92,00
Reisepass mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren
Gebühr: EUR 59,50
Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre
Geltungsdauer: 10 Jahre
Antragsteller unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 6 Jahre
Bearbeitungsdauer: 4 Wochen
06122 Halle (Saale)
- Mo: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
- Di: 09:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
- Mi: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
- Do: 09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
- Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
- Sa: geschlossen
- So: geschlossen
06108 Halle (Saale)
Mo: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Di: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi: 09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
Do: 08:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Sa: 09:00 - 12:00 Uhr (jeden 1. und 3. Samstag) (nur mit Termin)
So: geschlossen