Reisepass wegen Namensänderung beantragen
Nach einer Namensänderung bei einer Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Für die Vorsprache ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Sie können den Termin sowohl online über die Webseite
der Stadt Halle (Saale), als auch über das Bürgertelefon 115 (nur innerhalb von Halle) bzw. 0345 2210 vereinbaren.
- einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
- ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild),
- Ihren bisherigen Reisepass,
- Ihre Geburtsurkunde,
- bei der Antragstellung für ein Kind :
- Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten,
- die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten,
- den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
- bisheriger Reisepass, Kinderreisepass oder gültiger Personalausweis
- Geburtsurkunde oder Eheurkunde bzw. Familienbuch im Original (Bei einer Geburts- oder Eheurkunde, die im Ausland ausgestellt wurde, ist die Vorlage der Urkunde mit einer anerkannten deutschen Übersetzung (durch einen gerichtlich beeideten Dolmetscher oder die Botschaft bzw. das Konsulat) erforderlich.)
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild gemäß Foto-Mustertafel (siehe Merkblatt) (In beiden Bürgerservicestellen kann zur Aufnahme biometrischer Daten (digitales Lichtbild, Unterschrift und ggf. Fingerabdrücke) ein Selbstbedienungsterminal (Gebühr 6,00 Euro) genutzt werden. Die Nutzung ist für Personen ab einer Körpergröße von 1,35 m geeignet.)
- Gebühr für die Ausfertigung des jeweiligen Reisepasses
- bei Minderjährigen eine Einverständniserklärung des bei der Antragstellung nicht anwesenden Sorgeberechtigten (Hinweise siehe unten)
- Personalausweis bzw. Reisepass des beantragenden Sorgeberechtigten
- bei nicht verheirateten Personen Sorgerechtsnachweis
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren
Gebühr: EUR 59,50
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) über 24 Jahre
Gebühr: EUR 92,00
Reisepass für Personen über 24 Jahre
Gebühr: EUR 70,00
Reisepass für Personen unter 24 Jahren
Gebühr: EUR 37,50
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren
Gebühr: EUR 59,50
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) über 24 Jahre
Gebühr: EUR 92,00
Reisepass für Personen über 24 Jahre
Gebühr: EUR 70,00
Reisepass für Personen unter 24 Jahren
Gebühr: EUR 37,50
für Antragsteller/-innen über 24 Jahre
Geltungsdauer: 10 Jahre
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 6 Jahre
Bearbeitungsdauer: 4 Wochen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
- Die Herstellung eines Reisepasses kann bis zu 8 Wochen dauern. Bitte stellen Sie Ihren Antrag deshalb so zeitig wie möglich!
- Bei Notfällen erfolgt die Expressausfertigung innerhalb von 4 bis 5 Arbeitstagen.
Der Bearbeitungsstand des Personaldokumentes kann auch online abgefragt werden.
Vorgehen:
- Eingabe der 10-stelligen Dokumentennummer über o. g. Link
- Die Dokumentennummer erhalten Sie bei der Antragstellung.
- Sofern das Dokument abgeholt werden kann, erscheint folgende Statusmeldung: Ihr Reisepass ist in der Ausweisbehörde eingetroffen.
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Sollte unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft eine Auslandsreise beabsichtigt sein, kann die Ausstellung eines neuen Reisepasses bereits vor der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft beantragt werden; die Aushändigung erfolgt in jedem Falle erst nach der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft und bei Vorliegen der die Namensführung belegenden Unterlagen.
Bei der Beantragung der Dokumente sind geeignete Unterlagen des Standesamtes zur Eheschließung erfoderlich.
06122 Halle (Saale)
- Mo: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
- Di: 09:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
- Mi: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
- Do: 09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
- Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
- Sa: geschlossen
- So: geschlossen
06108 Halle (Saale)
Mo: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Di: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi: 09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
Do: 08:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Sa: 09:00 - 12:00 Uhr (jeden 1. und 3. Samstag) (nur mit Termin)
So: geschlossen