Reisepass wegen Namensänderung durch Scheidung beantragen
Nach einer Namensänderung durch Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- der jetzige Reisepass
- Scheidungsurkunde. Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
- Richterliche Entscheidung über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
- bisheriger Reisepass, Kinderreisepass oder gültiger Personalausweis
- Geburtsurkunde oder Eheurkunde bzw. Familienbuch im Original (Bei einer Geburts- oder Eheurkunde, die im Ausland ausgestellt wurde, ist die Vorlage der Urkunde mit einer anerkannten deutschen Übersetzung (durch einen gerichtlich beeideten Dolmetscher oder die Botschaft bzw. das Konsulat) erforderlich.)
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild gemäß Foto-Mustertafel (siehe Merkblatt) (In beiden Bürgerservicestellen kann zur Aufnahme biometrischer Daten (digitales Lichtbild, Unterschrift und ggf. Fingerabdrücke) ein Selbstbedienungsterminal (Gebühr 6,00 Euro) genutzt werden. Die Nutzung ist für Personen ab einer Körpergröße von 1,35 m geeignet.)
- Gebühr für die Ausfertigung des jeweiligen Reisepasses
- bei Minderjährigen eine Einverständniserklärung des bei der Antragstellung nicht anwesenden Sorgeberechtigten (Hinweise siehe unten)
- Personalausweis bzw. Reisepass des beantragenden Sorgeberechtigten
- bei nicht verheirateten Personen Sorgerechtsnachweis
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren
Gebühr: EUR 59,50
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) über 24 Jahre
Gebühr: EUR 92,00
Reisepass für Personen über 24 Jahre
Gebühr: EUR 70,00
Reisepass für Personen unter 24 Jahren
Gebühr: EUR 37,50
Eine Verlängerung der Geltungsdauer ist nicht möglich.
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
Geltungsdauer: 6 Jahre
für Antragsteller/-innen über 24 Jahre
Geltungsdauer: 10 Jahre
Bearbeitungsdauer: 4 Wochen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
- Die Herstellung eines Reisepasses kann bis zu 8 Wochen dauern. Bitte stellen Sie Ihren Antrag deshalb so zeitig wie möglich!
- Bei Notfällen erfolgt die Expressausfertigung innerhalb von 4 bis 5 Arbeitstagen.
Der Bearbeitungsstand des Personaldokumentes kann auch online abgefragt werden.
Vorgehen:
- Eingabe der 10-stelligen Dokumentennummer über o. g. Link
- Die Dokumentennummer erhalten Sie bei der Antragstellung.
- Sofern das Dokument abgeholt werden kann, erscheint folgende Statusmeldung: Ihr Reisepass ist in der Ausweisbehörde eingetroffen.
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
06122 Halle (Saale)
- Mo: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
- Di: 09:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
- Mi: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
- Do: 09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
- Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
- Sa: geschlossen
- So: geschlossen
06108 Halle (Saale)
Mo: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Di: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi: 09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
Do: 08:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Sa: 09:00 - 12:00 Uhr (jeden 1. und 3. Samstag) (nur mit Termin)
So: geschlossen