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  • Reisepass wegen Namensänderung neu beantragen

    Wenn sich Ihr Name, zum Beispiel

    • Familienname,
    • Vornamen oder
    • deren Reihenfolge

    geändert hat, ist Ihr bisheriger Reisepass mit den alten, nicht mehr zutreffenden Angaben automatisch ungültig. Sollten Sie auch weiterhin einen Reisepass benötigen, müssen Sie ein neues Dokument beantragen.

    Namensänderungen kommen beispielsweise vor im Falle von:

    • Heirat
    • Eintragung einer Lebenspartnerschaft
    • Namensänderung nach Scheidung oder nach Auflösung einer Lebenspartnerschaft
    • Änderung der Vornamensreihenfolge

    Sie sind verpflichtet, den bisherigen Reisepass mit den alten, nicht mehr zutreffenden Angaben unverzüglich bei der Passbehörde vorzulegen. Wenn Sie keinen neuen Reisepass beantragen möchten, benötigen Sie zumindest einen gültigen Personalausweis mit dem neuen Namen.

    Sie können in der Regel bereits nach der Anmeldung der Eheschließung mit einer Bescheinigung vom Standesamt Ihren neuen Reisepass mit dem neuen Namen beantragen. Das geht frühestens 8 Wochen vor dem geplanten Termin der Eheschließung. So ist er am Tag der Eheschließung fertig.

    Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:

    • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt. Zuständig ist die Behörde, in welcher Gemeinde oder Stadt Ihre Hauptwohnung liegt.
      • Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen, ebenso bei einer deutschen Auslandsvertretung.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
    • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
    • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend
      • Dafür wird ein flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers genommen.
      • Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
    • Wenn Sie den Reisepass bereits vor der Hochzeit beantragt haben: Nach der Eheschließung können Sie den Reisepass abholen, indem Sie die Heiratsurkunde vorlegen. 
    • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
    • Für die Abholung in der Behörde können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.

    • Ihr Name hat sich geändert.
    • Bei Ihnen dürfen keine Gründe für eine Versagung vorliegen, wie zum Beispiel:
      • Nichterfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht
      • Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
      • Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen

    • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
    • bei Heirat: Eheurkunde
    • nach der Scheidung: beglaubigte Abschrift der Namensänderung oder Personenstandsurkunde
    • Eintragung einer Lebenspartnerschaft: Personenstandsurkunde
    • Auflösung einer Lebenspartnerschaft: beglaubigte Abschrift der Namensänderung oder Personenstandsurkunde
    • gegebenenfalls weitere Personenstandsurkunden, zum Beispiel Ehe- oder Geburtsurkunde
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
    • bisheriger Reisepass, Kinderreisepass oder gültiger Personalausweis
    • Geburtsurkunde oder Eheurkunde bzw. Familienbuch im Original (Bei einer Geburts- oder Eheurkunde, die im Ausland ausgestellt wurde, ist die Vorlage der Urkunde mit einer anerkannten deutschen Übersetzung (durch einen gerichtlich beeideten Dolmetscher oder die Botschaft bzw. das Konsulat) erforderlich.) 
    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild gemäß Foto-Mustertafel (siehe Merkblatt) (In beiden Bürgerservicestellen kann zur Aufnahme biometrischer Daten (digitales Lichtbild, Unterschrift und ggf. Fingerabdrücke) ein Selbstbedienungsterminal (Gebühr 6,00 Euro) genutzt werden. Die Nutzung ist für Personen ab einer Körpergröße von 1,35 m geeignet.)
    • Gebühr für die Ausfertigung des jeweiligen Reisepasses
    • bei Minderjährigen eine Einverständniserklärung des bei der Antragstellung nicht anwesenden Sorgeberechtigten (Hinweise siehe unten)
    • Personalausweis bzw. Reisepass des beantragenden Sorgeberechtigten
    • bei nicht verheirateten Personen Sorgerechtsnachweis

    Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren

    Gebühr: EUR 70,00

    Vorkasse: ja
    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html


    Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren

    Gebühr: EUR 92,00

    Vorkasse: ja
    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html


    Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren

    Gebühr: EUR 37,50

    Vorkasse: ja
    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html


    Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren

    Gebühr: EUR 59,50

    Vorkasse: ja
    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html


    Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren

    Gebühr: EUR 102,00

    Vorkasse: ja
    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html


    Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren

    Gebühr: EUR 124,00

    Vorkasse: ja
    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html


    Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren

    Gebühr: EUR 69,50

    Vorkasse: ja
    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html


    Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren

    Gebühr: EUR 91,50

    Vorkasse: ja
    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html


    Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses

    Gebühr: EUR 26,00

    Vorkasse: ja
    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html


    Änderung eines Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses

    Gebühr: EUR 6,00

    Vorkasse: ja
    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html


    Zuschlag bei Beantragung eines Reisepasses bei einer deutschen Auslandsvertretung

    Gebühr: EUR 31,00

    Vorkasse: ja
    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html


    Zuschlag bei Beantragung eines vorläufigen Reisepasses bei einer deutschen Auslandsvertretung

    Gebühr: EUR 44,00

    Vorkasse: ja
    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html


    Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird

    Gebühr: EUR 6,00

    Vorkasse: ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html


    Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse

    Gebühr: EUR 15,00

    Vorkasse: ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html

    Wenn Sie einen Reisepass brauchen, zum Beispiel weil Sie keinen Personalausweis besitzen, gilt: Sie müssen einen neuen Reisepass unverzüglich beantragen.

    Für antragstellende Personen unter 24 Jahren.

    Geltungsdauer: 6 Jahre

    Für antragstellende Personen über 24 Jahren.

    Geltungsdauer: 10 Jahre

    Die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens 2 Wochen.

    Bearbeitungsdauer: 2 Wochen
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
    • Die Herstellung eines Reisepasses kann bis zu 8 Wochen dauern. Bitte stellen Sie Ihren Antrag deshalb so zeitig wie möglich!
    • Bei Notfällen erfolgt die Expressausfertigung innerhalb von 4 bis 5 Arbeitstagen.

    Der Bearbeitungsstand des Personaldokumentes kann auch online abgefragt werden.

    Vorgehen:

    • Eingabe der 10-stelligen Dokumentennummer über o. g. Link
    • Die Dokumentennummer erhalten Sie bei der Antragstellung.
    • Sofern das Dokument abgeholt werden kann, erscheint folgende Statusmeldung: Ihr Reisepass ist in der Ausweisbehörde eingetroffen.

    • Ihnen ist die reguläre Bearbeitungsdauer für Ihre Reisepläne zu lang? Dann kann Ihnen Ihre Passbehörde den Reisepass im Expressverfahren ausstellen. Dann erhalten Sie Ihren Reisepass innerhalb von 3 bis 4 Werktagen.
    • Nur wenn Sie den Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Ihrem geplanten Reisebeginn erhalten können und das Reisezielland einen vorläufigen Reisepass als Einreisedokument akzeptiert, wird Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt. Diesen erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.
    • Einen alten, ungültig gewordenen Reisepass dürfen Sie behalten, zum Beispiel als Andenken. Dafür muss die Passbehörde den Pass ungültig machen.

    Stelle:
    Team Bürgerservicestelle Am Reileck (hier nur Kartenzahlung möglich)
    Adresse:
    Reilstraße 132
    06114 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214619
    Fax:
    +49 345 2214617
    Parken:
    Behindertenparkplatz: Adolf-von-Harnack-Straße, vor Hnr.: 2, Zufahrt nicht direkt über Reilstraße möglich
    Anzahl: 1  Gebühren: nein
    Öffnungszeiten:

    Mo: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
    Di: 09:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
    Mi: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
    Do: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
    Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Termin online buchen

    Stelle:
    Team Bürgerservicestelle Am Stadion 6
    Adresse:
    Am Stadion 6
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214619
    Fax:
    +49 345 2214617
    Parken:
    Behindertenparkplatz: Am Stadion 5, Vordereingang
    Anzahl: 2
    Behindertenparkplatz: Am Stadion 5, Hintereingang
    Anzahl: 2
    Öffnungszeiten:

    Mo: 08:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
    Di: 09:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
    Mi: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
    Do: 08:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin) 
    Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

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    Stelle:
    Team Bürgerservicestelle Marktplatz 1
    Adresse:
    Marktplatz 1
    06108 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214619
    Fax:
    +49 345 2214617
    Parken:
    Behindertenparkplatz: Große Märkerstraße 5
    Anzahl: 2
    Behindertenparkplatz: Schülershof 16
    Anzahl: 2
    Behindertenparkplatz: Rathausstraße 5, 10
    Anzahl: 5
    Behindertenparkplatz: Gustav-Anlauf-Straße neben Leipziger Straße Hausnummer 3
    Anzahl: 1
    Öffnungszeiten:

    Mo: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
    Di: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
    Mi: 09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
    Do: 08:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
    Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
    Sa: 09:00 - 12:00 Uhr (jeden 1. und 3. Samstag) (nur mit Termin)
    So: geschlossen

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