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  • Rotes Fahrzeugkennzeichen (05er-Kennzeichen) für Prüfungsfahrten beantragen

    In Deutschland dürfen Sie grundsätzlich nur Fahrzeuge nutzen, die zugelassen wurden. Eine Ausnahme gilt jedoch beispielsweise für Prüfungsfahrten. Bei diesen Fahrten testen anerkannte Sachverständige, ob das Fahrzeug verkehrssicher ist.

    Sie können ein rotes Fahrzeugkennzeichen beantragen, das mit der Nummer „05“ beginnt. Dafür müssen Sie zu einer der folgenden Einrichtungen gehören:

    • technische Prüfstelle
    • technischer Dienst, vom Kraftfahrt-Bundesamt benannt
    • anerkannte Überwachungsorganisation

    Die Erlaubnis erhalten Sie befristet beziehungsweise widerruflich und für mehrere Fahrzeuge, wenn dies nötig ist.

    Wenn Sie ein rotes Kennzeichen verwenden, müssen Sie ein besonderes Fahrzeugscheinheft führen. Sie erhalten ein solches Fahrzeugscheinheft von der zuständigen Zulassungsbehörde. 

    Gebühren zur Entscheidung über die Zuteilung eines roten Kennzeichens, je nach Verwaltungsaufwand

    Gebühr: EUR 25,60 - 205,00

    https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html


    Gebühr für die Ausgabe eines Fahrzeugscheinheftes nach Zuteilung eines roten Kennzeichens, je nach Verwaltungsaufwand

    Gebühr: EUR 10,20 - 15,30

    https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.