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  • Rotes Fahrzeugkennzeichen (06er-Kennzeichen) für Probefahrten und Überführungsfahrten beantragen

    In Deutschland dürfen Sie grundsätzlich nur Fahrzeuge nutzen, die zugelassen wurden. Als Händlerin beziehungsweise Händler, Werkstatt und Hersteller Im Bereich Kraftfahrzeuge gelten für Sie jedoch Ausnahmen bei bestimmten Fahrten:

    • Probefahrten: Gebrauchsfähigkeit nachweisen und feststellen
    • Überführungsfahrten: Fahrzeug an einen anderen Ort überführen

    Ebenso erlaubt sind Fahrten zum Tanken und Reinigen sowie für notwendige Reparaturen und Wartungsarbeiten.

    Für diese Fälle können Sie ein spezielles Kennzeichen beantragen. Es handelt sich dabei um rote Kennzeichen, die mit der Nummer „06“ beginnen – auch Händlerkennzeichen genannt. Sie erhalten eine Erlaubnis befristet beziehungsweise widerruflich und für mehrere Fahrzeuge, wenn dies nötig ist.

    Wenn Sie ein rotes Kennzeichen verwenden, müssen Sie ein Fahrzeugscheinheft führen. Sie erhalten ein solches Fahrzeugscheinheft von der zuständigen Zulassungsbehörde. 

    Als Privatperson dürfen Sie kein rotes Kennzeichen führen.

    Gebühren zur Entscheidung über die Zuteilung eines roten Kennzeichens, je nach Verwaltungsaufwand

    Gebühr: EUR 25,60 - 205,00

    https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html


    Gebühr für die Ausgabe eines Fahrzeugscheinheftes nach Zuteilung eines roten Kennzeichens, je nach Verwaltungsaufwand

    Gebühr: EUR 10,20 - 15,30

    https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.