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  • Rücknahme eines Bescheides der Künstlersozialkasse beantragen

    Die Künstlersozialkasse (KSK) nimmt einen Bescheid, der von Anfang an falsch ist, zurück oder sie berichtigt ihn.
    Abhängig vom Einzelfall nimmt die KSK den Bescheid für die Vergangenheit, die Zukunft oder für beide Zeiträume zurück.
    Ein Rücknahmeverfahren läuft außerhalb eines Widerspruchsverfahrens ab. Die Rücknahme von Bescheiden ist daher auch möglich, wenn die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen ist.

    Wenn Sie die Rücknahme eines Bescheids erreichen wollen, gehen Sie folgendermaßen vor:

    • Stellen Sie bei der KSK formlos einen Antrag
      • Erklären Sie der KSK, warum der betroffene Bescheid fehlerhaft ist.
    • Die KSK prüft den Vorgang.

    Mögliche Ergebnisse Ihres Antrags auf Rücknahme:

    • Der Ausgangsbescheid kann nicht zurückgenommen werden und es bleibt bei der ursprünglichen Entscheidung.
    • Die KSK nimmt den Ausgangsbescheid zurück und trifft eine neue Entscheidung
    • Abhängig vom Sachverhalt ist es möglich,
      • dass Sie von der KSK eine Erstattung von Beiträgen oder Abgabezahlungen erhalten oder
      • dass die KSK Beiträge oder Abgabezahlungen von Ihnen nachfordert.
    • In jedem Fall erhalten Sie von der KSK einen Bescheid.

    Die KSK nimmt einen Bescheid ohne einen Antrag von Ihnen zurück, wenn sie selbst einen Fehler oder falschen Sachverhalt feststellt.

    • Sie haben einen Bescheid der KSK erhalten.
    • Als die KSK diesen Bescheid erlassen hat, ist ein Fehler passiert oder die KSK ist von einem falschen Sachverhalt ausgegangen.

    Bitte erfragen Sie bei der KSK, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

     Es fallen keine Kosten für Sie an.

    Bitte melden Sie den Fehler unverzüglich unter Bezugnahme auf den Bescheid.

    Abhängig vom Arbeitsaufkommen, in der Regel 2 Monate

    • Widerspruch
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid zu Ihrem Antrag auf Überprüfung entnehmen.

    Formulare: keine

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Stelle:
    Künstlersozialkasse (KSK)
    Adresse:
    Gökerstraße 14
    26384 Wilhelmshaven
    Telefon:
    +49 4421 9734051500
    (Bemerkung: Service-Center)
    Fax:
    +49 4421 7543-5080
    (Bemerkung: Für Versicherte)

    +49 4421 7543-5062
    (Bemerkung: Für Verwerter)

    +49 4421 7543-5050
    (Bemerkung: Rechtsstelle)
    Öffnungszeiten:

    Montag bis Freitag: 09:00 - 16:00 Uhr

    Stelle:
    Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Versicherte
    Telefon:
    +49 4421 9289000
    E-Mail:
    auskunft@kuenstlersozialkasse.de
    poststelle@kuenstlersozialkasse.de-mail.de
    (Bemerkung: Hinweis: Für die Nutzung der De-Mail benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse.)
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Bemerkung Gebäudezugang:

    Bitte melden Sie sich am Empfang an.

    Öffnungszeiten:

    Service-Center (Hotline):
    Montag 09:00 – 16:00 Uhr
    Dienstag 09:00 – 16:00 Uhr
    Mittwoch 09:00 – 16:00 Uhr
    Donnerstag 09:00 – 16:00 Uhr
    Freitag 09:00 – 16:00 Uhr
    Besuche sind nach Terminvergabe möglich.