Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen
Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der IHK ausgeübt werden:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
- Schutz vor Ladendieben
- Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken
Stelle:
Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau
Adresse:
Franckestraße 5
06110 Halle (Saale)
06110 Halle (Saale)
Telefon:
0345 2126-0
E-Mail: