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  • Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen

    Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der IHK ausgeübt werden:

    • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
    • Schutz vor Ladendieben
    • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken

    Stelle:
    Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau
    Adresse:
    Franckestraße 5
    06110 Halle (Saale)
    Telefon:
    0345 2126-0