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  • Schädlingsbekämpfung (Wirbeltiere) gewerbsmäßig, Erlaubnis

    Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle. 
    Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag gegebenenfalls auch Sachkundenachweise der Personen beifügen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten.
    Sie dürfen die Tätigkeit aufnehmen, sobald Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.

    Die Erlaubnis erhalten Sie von der zuständigen Stelle,

    • nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eingereicht haben und
    • die zuständige Stelle die Unterlagen mit dem Ergebnis geprüft hat, dass die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.

    • Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides

    Stelle:
    Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
    Adresse:
    Straße der Opfer des Faschismus 1
    06112 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2213610
    Fax:
    +49 345 2213612
    Parken:
    Behindertenparkplatz: Straße der Opfer des Faschismus am Stadtpark gegenüber Einfahrt Uniklinik
    Anzahl: 3
    Behindertenparkplatz: Wilhelm-Külz-Straße gegenüber Hausnummer 5
    Anzahl: 2
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo.- Fr.: nach Vereinbarung
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen