Schädlingsbekämpfung (Wirbeltiere) gewerbsmäßig, Erlaubnis
Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag gegebenenfalls auch Sachkundenachweise der Personen beifügen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten.
Sie dürfen die Tätigkeit aufnehmen, sobald Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.
Die Erlaubnis erhalten Sie von der zuständigen Stelle,
- nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eingereicht haben und
- die zuständige Stelle die Unterlagen mit dem Ergebnis geprüft hat, dass die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.
- Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides
Stelle:
Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Adresse:
Straße der Opfer des Faschismus 1
06112 Halle (Saale)
06112 Halle (Saale)
Telefon:
+49 345 2213610
Fax:
+49 345 2213612
E-Mail:
Parken:
Behindertenparkplatz: Straße der Opfer des Faschismus am Stadtpark gegenüber Einfahrt Uniklinik
Anzahl: 3
Anzahl: 3
Behindertenparkplatz: Wilhelm-Külz-Straße gegenüber Hausnummer 5
Anzahl: 2
Anzahl: 2
Aufzug vorhanden:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja
Öffnungszeiten:
Mo.- Fr.: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen