Schirmherrschaft durch die Stadt beantragen
Der Inhalt stammt aus folgender Quelle: Stadt Halle (Saale)
Die Stadt Halle (Saale) kann Schirmherrschaften für Aktivitäten übernehmen, die eine positive imagebildende Wahrnehmung der Stadt in der Öffentlichkeit bewirken bzw. diese erheblich erhöhen. Die Vergabe einer Schirmherrschaft ist nicht mit finanziellen Zuwendungen verbunden.
Für die Übernahme einer Schirmherrschaft durch den Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) müssen folgende Kriterien vollständig erfüllt sein:
- Die Aktivitäten entfalten eine überregionale Bedeutung in den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Wirtschaft, Kultur oder Sport (z.B. Konferenz, Festival, nationale Meisterschaft). Eine Erläuterung der überregionalen Bedeutung ist notwendig.
- Die Aktivitäten umfassen mindestens ein Tages-Programm (mehr als 4 Stunden).
- Die Verantwortlichen können die politische, rechtliche, finanzielle und technische Durchführbarkeit der Aktivitäten gewährleisten und verfügen über die Ressourcen und notwendigen Erfahrungen, um die erfolgreiche Realisierung sicher zu stellen.
- Die Stadt Halle (Saale) hat die Möglichkeit, sich im Rahmen der Aktivitäten zu präsentieren (z. B. Stadtrundgang, Präsentationsstand, Logo-Veröffentlichung).
- Die Aktivitäten verfolgen keine kommerzielle Interessen, sind gemeinnützig und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet.
- Die Aktivitäten verfolgen keinen parteipolitischen Zweck.
- Für die Aktivitäten bestehen zeitgleich keine weiteren Schirmherrschaften.
Die Entscheidung, ob bei Erfüllung der Kriterien die Schirmherrschaft durch den Oberbürgermeister oder einen/ eine Beigeordnete der Stadt Halle (Saale) übernommen wird, obliegt dem Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale).
Wir freuen uns über Ihre Anfrage. Richten Sie diese bitte an das Team Repräsentation.
06108 Halle (Saale)
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