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  • Schlichtungsausschuss bei Streitigkeiten aus Berufsausbildungsverhältnissen anrufen

    In manchen Ausbildungsverhältnissen kann es zu Streitigkeiten zwischen der ausbildenden und der auszubildenden Person kommen. Dies kann zum Beispiel folgende Themen betreffen:

    • Rechtmäßigkeit von Kündigungen
    • Abmahnungen
    • Vergütung
    • Fehlzeiten
    • Ausbildungsinhalte

    Um solche Streitigkeiten beizulegen, können Kammern beziehungsweise zuständige Stellen Schlichtungsausschüsse bilden. Sollte ein solcher bestehen, müssen Sie sich an diesen wenden, bevor Sie beim Arbeitsgericht klagen.

    Schlichtungsausschüsse bestehen zu gleichen Teilen aus Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden und hören die Beteiligten mündlich an.

    Das Verfahren kann enden durch folgende Ergebnisse:

    • ein Vergleich
    • ein Schlichtungsspruch
    • ein Säumnisspruch
    • die Feststellung, dass weder eine Einigung noch ein Spruch möglich war
    • die Rücknahme des Antrags durch den Antragsstellenden

    Wird der vom Schlichtungsausschuss gefällte Spruch nicht innerhalb einer Woche von beiden Parteien anerkannt, kann innerhalb von 2 Wochen nach ergangenem Spruch Klage beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden.

    Folgendes wird zwangsvollstreckt:

    • Sprüche, die von beiden Seiten anerkannt wurden
    • Vergleiche, die vor einem Schlichtungsausschluss geschlossen wurden

    Das gilt, sofern sie von einem Arbeitsgericht als vollstreckbar erklärt wurden.

    Als auszubildende oder ausbildende Person können Sie bei Streitigkeiten aus Berufsausbildungsverhältnissen einen Schlichtungsausschuss zur Klärung anrufen, wenn Ihre zuständige Stelle einen Schlichtungsausschuss errichtet hat .

    • Sie reichen einen Antrag ein, in dem Sie begründen, weshalb sie den Schlichtungsausschuss hinzuziehen.
    • Mit dem Antrag reichen Sie gegebenenfalls Unterlagen ein, aus denen der Grund für die Streitigkeit hervorgeht.
    • Sie werden vor den Schlichtungsausschuss geladen und tragen Ihr Anliegen mündlich vor.
    • Der Schlichtungsausschuss beendet das Verfahren durch
      • einen Vergleich,
      • einen Schlichtungsspruch,
      • einen Säumnisspruch,
      • die Feststellung, dass weder eine Einigung noch ein Spruch möglich war,
      • oder durch die Rücknahme des Antrags durch den Antragsstellenden
    • Wird der Schlichtungsspruch nicht anerkannt, können beide Beteiligten innerhalb von 2 Wochen eine Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht einreichen.

    Sprüche, die von beiden Seiten anerkannt wurden sowie Vergleiche, die vor einem Schlichtungsausschluss geschlossen wurden, werden zwangsvollstreckt, sofern sie von einem Arbeitsgericht als vollstreckbar erklärt wurden.

    Gegebenenfalls Kopien der Unterlagen, die für den Streitfall von Bedeutung sind. Zum Beispiel Kündigungsschreiben oder Abmahnung, Entgeltabrechnungen, Arbeitszeitnachweise, …

    Die Anrufung des Schlichtungsausschusses ist kostenlos.

    Sie müssen den Schlichtungsspruch innerhalb einer Woche annehmen. Wenn nicht, kann innerhalb von 2 Wochen Klage bei einem zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Die Klage kann von beiden Beteiligten eingereicht werden.

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der jeweils regional zuständigen Stelle.

    Stelle:
    Apothekerkammer Sachsen-Anhalt
    Adresse:
    Doctor-Eisenbart-Ring 2
    39120 Magdeburg, Landeshauptstadt
    Telefon:
    +49 391 60904-0
    Fax:
    +49 391 60904-35
    E-Mail:

    Stelle:
    Ärztekammer Sachsen-Anhalt
    Adresse:
    Doctor-Eisenbart-Ring 2
    39120 Magdeburg, Landeshauptstadt
    Telefon:
    +49 391 60546
    E-Mail:

    Stelle:
    Handwerkskammer Halle
    Adresse:
    Graefestraße 24
    06110 Halle (Saale)
    Telefon:
    0345 2999-0

    Stelle:
    Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau
    Adresse:
    Franckestraße 5
    06110 Halle (Saale)
    Telefon:
    0345 2126-0

    Stelle:
    Kammern in Sachsen-Anhalt

    Stelle:
    Notarkammer Sachsen-Anhalt
    Adresse:
    Hegelstraße 26
    39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
    Telefon:
    +49 391 568970

    Stelle:
    Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt
    Adresse:
    Gerhart-Hauptmann-Straße 5
    39108 Magdeburg, Landeshauptstadt
    Telefon:
    0391 25272-10
    0391 25272-11

    Stelle:
    Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt
    Adresse:
    Zum Domfelsen 4
    39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
    Telefon:
    0391 61162-0

    Stelle:
    Tierärztekammer Sachsen-Anhalt
    Adresse:
    Walter-Hülse-Straße 9
    06120 Halle (Saale)
    https://www.tk-st.de
    Telefon:
    0345 575412-0
    Öffentliche Verkehrsmittel:
    Haltestelle: Weinberg Campus:
    Straßenbahn: 5 (Richtung Kröllwitz)
    Haltestelle: Weinberg Campus:
    Straßenbahn: 4 (Richtung Kröllwitz)
    Parken:
    Parkplatz:
    Anzahl: 5  Gebühren: nein
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

    Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

    Mittwoch 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

    Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

    Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Stelle:
    Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt
    Adresse:
    Große Diesdorfer Straße 162
    39110 Magdeburg, Landeshauptstadt
    Kontakt und Anfahrtsskizze
    Telefon:
    +49 391 73939-0
    Fax:
    +49 391 73939-20