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  • Schlichtungsverfahren (Schiedsstellen)

    Eine Baumaßnahme wirkt sich auf die Nachbargrundstücke des Baugrundstückes aus. Deshalb enthält die Bauordnung Sachsen-Anhalt zahlreiche Vorschriften, die dem Schutz der Nachbarn dienen.

    Hierzu zählen z. B. Grenzabstände für Gebäude und Nebengebäude, aber auch für Bäume oder Festlegungen, welcher Nachbar den Zaun errichten muss. Daneben gibt es Regelungen, die den Nachbarn eine besondere Rechtsposition im Baugenehmigungsverfahren geben. So können diese in bestimmten Fällen Einsicht in die Bauakte nehmen.

    In Sachsen-Anhalt ist die Klageerhebung vor Gericht in nachbarrechtlichen Streitigkeiten nur noch zulässig, nachdem von einer gemeindlichen Schiedsstelle, einem Rechtsanwalt oder Notar versucht worden ist, die Streitigkeit einvernehmlich beizulegen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Beschreibung der Dienstleistung

    Die Schiedsstellen sind verantwortlich für die Durchführung des außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens zu strittigen Rechtsangelegenheiten.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Bearbeitung

    nach Vereinbarung mit zuständiger Schiedsperson

    Antragstellung

    schriftlich oder mündlich zu Protokoll bei den Schiedsstellen

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
    • Name, Vorname und Anschrift der beteiligten Parteien
    • allgemeine Angabe des Streitgegenstandes sowie des Anliegens
    • Unterschrift der antragstellenden Partei oder die/des Bevollmächtigten

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    nach § 46 i. V. m. § 50 SchStG zwischen 25 EUR bis 75 EUR

    In der Broschüre "Einigung am Gartenzaun", herausgegeben vom Justizministerium, erhalten Sie ausführliche Informationen zum Nachbarschaftsgesetz.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
    • Die Schiedsstelle kann tätig werden zur freiwilligen außergerichtlichen Streitschlichtung, z. B. in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (Nachbarschaftsstreitigkeiten), die nicht in die sachliche Zuständigkeit der Familien- und Arbeitsgerichte fallen.
    • In Fällen des § 34 a SchStG ist die Erhebung der Klage erst zulässig, nachdem die Parteien den Schlichtungsversuch vor der zuständigen Schiedsstelle unternommen haben.

    Stelle:
    Schiedsstelle 1 (Ratshof, Raum 352)
    Adresse:
    Marktplatz 1
    06108 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 52509525
    (Bemerkung: Schiedsperson / Vorsitz Herr Dörrer)

    +49 345 5636246
    (Bemerkung: Vertretende Schiedsperson Frau Bauer)
    Öffnungszeiten:

    Mo. - Fr.: nach Vereinbarung

    Stelle:
    Schiedsstelle 2 (Quartierbüro Nord)
    Adresse:
    Heideringpassage 3
    06120 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 178 7907345
    (Bemerkung: Schiedsperson / Vorsitz Herr Graul)
    Öffnungszeiten:

    Mo. - Fr.: nach Vereinbarung
     

    Stelle:
    Schiedsstelle 3 (Quartierbüro Süd)
    Adresse:
    Wittenberger Straße 14
    06132 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 152 02729875
    (Bemerkung: Schiedsperson / Vorsitz Frau Schuster)

    +49 345 78288952
    (Bemerkung: Vertretende Schiedsperson Frau Große)
    Öffnungszeiten:

    Mo. - Fr.: nach Vereinbarung

     

    Stelle:
    Team Service, Versicherungen und Verwaltungsbibliothek
    Adresse:
    Marktplatz 1
    06108 Halle (Saale)
    Fax:
    +49 345 2214447
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja

    Anrede:
    Fr.
    Nachname:
    Grosam-Flohr
    Position:
    Adresse:
    Marktplatz 1
    06108 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214134
    Telefax:
    +49 345 2214143
    E-Mail: