Schülerbeförderung - Erstattung der Kosten beantragen
Wenn Ihr Kind eine Schule in Sachsen-Anhalt besucht, die nicht fußläufig erreichbar ist, bietet der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt eine Beförderungsmöglichkeit an. In den meisten Fällen sind die Schulen in den öffentlichen Personennahverkehr (zum Beispiel Bus oder Bahn) eingebunden oder es fährt ein Schulbus.
Wenn keine Beförderung vom Landkreis oder kreisfreien Stadt organisiert wird, können Sie sich die Fahrtkosten zwischen dem Hauptwohnsitz und der nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform unter Umständen erstatten lassen.
In folgenden Fällen besteht Anspruch der Schülerinnen und Schüler eines Gebietes auf eine zumutbare Beförderung oder der jeweiligen Erziehungsberechtigten auf Erstattung der notwendigen Aufwendungen durch die zuständigen Träger der Schülerbeförderung:
- Besuch einer allgemeinbildenden Schule bis einschließlich der 10. Klasse oder
- Besuch einer Förderschule oder
- Teilnahme am Berufsvorbereitungsjahr oder
- Teilnahme am ersten Schuljahrgang derjenigen Berufsfachschulen, zu deren Zugangsvoraussetzungen kein mittlerer Schulabschluss gehört
und,
- Überschreitung der vom Träger der Schülerbeförderung bestimmten Mindestentfernung oder
- beim Vorliegen einer Behinderung unabhängig von einer Mindestentfernung.
In bestimmten Fällen besteht auch dann ein Anspruch auf Erstattung der Beförderungskosten, wenn die besuchte Schule nicht die nächstgelegene Schule ist.
- Sie beantragen bei Ihrem Landkreis oder der kreisfreien Stadt die Erstattung der Fahrkosten für Ihr Kind.
- Die zuständige Stelle prüft, ob Sie eine Erstattung bekommen können.
- Sollte dies der Fall sein, bekommen Sie die notwendigen Aufwendungen der Schülerbeförderung erstattet.
- Ihr Kind wohnt in Sachsen-Anhalt und geht hier zur Schule.
- durch den Landkreis oder der kreisfreien Stadt wird keine Schülerbeförderung angeboten.
Daneben müssen weitere Voraussetzungen vorliegen, zum Beispiel die Mindestentfernung der Schule. Die zuständige Stelle berät Sie.
Die zuständige Stelle sagt Ihnen, welche Unterlagen Sie benötigen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Schülerzeitkarte:
- Antragsformular
- ggf. zusätzliche Anspruchsbegründende Unterlagen wie z. B.:
- Atteste
- Begründungen für eine abweichende Wohnadresse zwischen Sorgeberechtigten und SchülerIn
Bezuschussung:
- Antragsformular
- Kopie des Abo-Vertrages mit der HAVAG über eine SchoolCard o.ä.
- Kopien der Kontoauszüge von vier Monaten im Schuljahr, die die Zahlung des Eigenanteils an die HAVAG nachweisen.
besonderer Beförderungsdienst:
- Antragsformular
- Schwerbehindertenausweis
- amtsärztliche Bescheinigung zur Notwendigkeit der Beförderung mit einem besonderen Beförderungsdienst, wenn der Schwerbehindertenausweis diese Notwendigkeit nicht belegt
Keine.
Wenn die Fahrkosten für das vergangene Schuljahr erstattet werden sollen, reichen Sie den Antrag bitte bis zum 30.09. eines jeden Jahres ein.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Die Einreichung der Anträge auf Schülerzeitkarte und besonderen Beförderungsdienst sollte bis zum 30. Mai für das nächste Schuljahr erfolgen, damit eine rechtzeitige Beförderung zu Schuljahresbeginn gewährleistet werden kann. Im Schuljahr erfolgt die Beantragung rechtzeitig vor Beförderungsbeginn.
Die Anträge auf Bezuschussung von Fahrtkosten sollten nicht vor Erreichen des Eigenanteils eingereicht werden und können bis maximal 30. September für das zurückliegende Schuljahr eingereicht werden.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Gegen die Bescheide der Landkreise bzw. kreisfreien Städte kann Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden.
In folgenden Fällen besteht Anspruch auf eine Kostenentlastung (anteilige Rückerstattung der Fahrtkosten). In diesen Fällen ist ein Eigenanteil in Höhe von 100 EUR pro Schuljahr zu bezahlen:
- Besuch der Schuljahrgänge 11 und 12 eines Gymnasiums, Besuch der Schuljahrgänge 11 bis 13 einer Gesamtschule, einer Gemeinschaftsschule oder einer Freien Waldorfschule oder
- Besuch einer Berufsfachschule, einer Fachschule, einer Fachoberschule oder eines Beruflichen Gymnasiums.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Bitte beachten Sie die detaillierten Hinweise zu den einzelnen Dienstleistungen der Schülerbeförderung auf den zugehörigen Antragsformularen (siehe Formulare und andere Dokumente).
Die notwendigen Formulare werden von den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten über die Schulen ausgegeben.
Einige Landkreise und kreisfreien Städte stellen diese auch im Internet bereit.
06114 Halle (Saale)
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.




















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