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  • Schulbezirkswechsel beantragen

    Ihr Kind hat zur Erfüllung der Schulpflicht die Schule zu besuchen, in deren Schulbezirk Sie wohnen. Im Ausnahmefall ist es jedoch möglich, dass auch eine andere Schule besucht werden darf. Dies ist zu beantragen.

    Sie stellen einen Antrag auf Aufnahme in eine Schule außerhalb des eigenen Schulbezirks.

    • Das Landesschulamt hört Sie und Ihr Kind an.
    • Es muss ein wichtiger Grund für einen Schulbezirkswechsel vorliegen.
    • Bei der Entscheidung werden die persönlichen Gründe des Kindes und der Eltern sowie die vorliegende Ausnahmesituation betrachtet.
    • Das Landesschulamt entscheidet über den Antrag und teilt seine Entscheidung mit.

    Der Besuch der Schule im Schulbezirk stellt eine unzumutbare Härte dar.

    Ein formloser Antrag und Kopien von Dokumenten, die die besondere Härte untermauern.

    keine

    Keine, Anträge auf Schulwechsel und Beschulung außerhalb des Schulbezirks sind jederzeit möglich.

    Da es sich um eine Einzelfallprüfung handelt, gibt es keine festgelegte Verfahrensdauer.

    Bitte stellen sie ausführlich und nachvollziehbar dar, warum der Besuch der Schule in deren Schulbezirk Sie wohnen eine unzumutbare Härte darstellt und fügen Sie Dokumente (Kopie) bei, die dies belegen.

    Keine, es genügt ein formloser schriftlicher oder elektronisch signierter Antrag.

    Stelle:
    Landesschulamt
    Adresse:
    Turmschanzenstraße 32
    39114 Magdeburg, Landeshauptstadt
    Telefon:
    0391 56701

    Stelle:
    Ministerium für Bildung
    Adresse:
    Turmschanzenstraße 32
    39114 Magdeburg, Landeshauptstadt
    Telefon:
    +49 391 567-7777