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  • Schuldner- und Insolvenzberatung beantragen

    Die Schuldnerberatung hilft Ihnen, wenn Sie sich in einer finanziellen Notlage befinden und nicht mehr eigenständig aus der Situation herauskommen. 
    Diese finanziellen Notlagen können 

    • bereits existierende Schulden sein, aber auch 
    • drohende Schulden, zum Beispiel wenn Zahlungsverpflichtungen bereits nicht erfüllt worden sind oder die demnächst anstehenden Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt werden können.

    Bei den Schuldnerberatungsstellen haben Sie die Möglichkeit,

    • finanzielle, 
    • psychosoziale und 
    • juristische Beratung zu erhalten. 

    Die Schuldnerberatung unterstützt Sie, die Auswirkungen von Überschuldung zu reduzieren und finanzielle Spielräume zu schaffen. Ziel ist, dass Sie Ihre Mietkosten sowie Ausgaben für Energie und Lebenshaltung wieder eigenständig tragen können.

    • Zunächst verschafft sich die Schuldnerberatung einen vollständigen  Überblick über Ihre aktuelle Schuldensituation.
    • Anschließend erstellen Sie gemeinsam einen Plan. 

    Das Angebot beinhaltet auch Unterstützung, die notwendigen Schritte anzugehen und mit der Situation zurecht zu kommen. 
    Die Schuldnerberatung unterstützt Sie zudem bei 

    • rechtliche Fragen 
    • Verhandlung mit Gläubigerinnen und Gläubigern 
    • Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens 
    • Beantragung von Privatinsolvenz.
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Wenn Sie

    • in eine Notlage geraten sind (z. B. Ihr Konto oder Lohn/Gehalt gepfändet sind, der Gerichtsvollzieher sich anmeldet, Haft angedroht ist, …),
    • den Überblick über Ihre finanzielle Situation verloren haben,
    • sich Auseinandersetzungen mit Ihren Gläubigern nicht gewachsen fühlen,
    • Informationen über Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten als Schuldner erhalten möchten

    bietet die Schuldner- und Insolvenzberatung der Stadt Halle (Saale) Ihnen Hilfe und Unterstützung an. Die Mitarbeiterinnen

    • verschaffen sich gemeinsam mit Ihnen einen genauen Überblick über Ihre wirtschaftliche Lage und die Verschuldung
    • helfen, Ihre Existenzsicherung zu sichern und Ihre finanzielle Situation zu stabilisieren (z. B. Beratung über eventuelle Inanspruchnahme sozialer Leistungen)
    • klären Sie auf z. B. über den Umgang mit Drohbriefen von Gläubigern und Inkassounternehmen, Konsequenzen des gerichtlichen Mahnverfahrens (Gerichtsvollzieher, Pfändungen, Eidesstattliche Versicherungen) und mögliche Schutzmaßnahmen,
    • nehmen Kontakt zu Ihren Gläubigern auf, führen Verhandlungen, um vor allem eine weitere Verschuldung zu vermeiden,
    • entwickeln gemeinsam mit Ihnen ein Entschuldungskonzept,
    • prüfen, ob die Inanspruchnahme eines Insolvenzverfahrens eine Lösung Ihrer Schuldenproblematik darstellen kann und begleiten Sie auf dem möglichen Weg in ein Verfahren.

    Es bestehen mehrere Möglichkeiten, eine Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen.

    Sowohl kommunale Beratungsstellen als auch private oder gemeinnützige Organisationen bieten eine Schuldnerberatung an.

    • Sie machen einen Termin bei der von Ihnen gewünschten Schuldnerberatungsstelle.
    • Sofern die Beratungsstelle freie Termine hat, können Sie die Schuldnerberatung dort wahrnehmen.

    Alternativ können Sie eine Schuldnerberatung über das Jobcenter beantragen.

    • Die zuständige Integrationskraft prüft, ob die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.
    • Gemeinsam mit der zuständigen Integrationskraft besprechen Sie die in Frage kommende Beratungsstelle und den Umfang der Beratung.
    • Anschließend können Sie die Schuldnerberatung bei der jeweiligen Beratungsstelle wahrnehmen. Alternativ könnte diese Schuldnerberatung unter Umständen auch durch das Jobcenter selbst erfolgen.

    • Für eine Schuldnerberatung bei einer öffentlichen oder privaten Einrichtung:
      • Sie haben bereits Schulden oder Ihnen droht eine finanzielle Notlage.
    • Für eine Schuldnerberatung beim Jobcenter:
      • Sie werden in der Arbeitsvermittlung vom Jobcenter betreut,
      • erhalten Bürgergeld und
      • beziehen kein Arbeitslosengeld (ALG I).
      • Weitere Voraussetzungen kann das zuständige Jobcenter prüfen.
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Anspruch auf unsere Beratung haben alle Bürger der Stadt Halle (Saale).

    Sie sollten bereit sein,

    • Ihre finanziellen Verhältnisse offen zu legen,
    • freiwillig aktiv mitzuarbeiten, Termine und Vereinbarungen einzuhalten,
    • keine neuen Schuldverpflichtungen einzugehen,
    • ggf. Ihre Haushaltsführung, bisherige Gewohnheiten und Ihr Konsumverhalten zu ändern.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
    • alle Schuldunterlagen (möglichst geordnet)
    • Einkommensnachweise
    • Aufstellung über Ausgaben im Haushalt

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Die Beratung ist kostenlos und vertraulich.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Beratung Montag und Donnerstag von 9 bis 12.30 Uhr, Dienstag 13 bis 17.30 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung

    Stelle:
    Team Schuldner- und Insolvenzberatung
    Adresse:
    Südpromenade 30
    06128 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2215560
    Fax:
    +49 345 2215404
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo: nach Vereinbarung
    Di: nach Vereinbarung
    Mi: geschlossen
    Do: nach Vereinbarung
    Fr: geschlossen
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Anrede:
    Fr.
    Nachname:
    Rennert
    Position:
    Adresse:
    Südpromenade 30
    06128 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2215499
    Telefax:
    +49 345 2215404
    E-Mail:

    Anrede:
    Fr.
    Nachname:
    Meltke
    Position:
    Adresse:
    Südpromenade 30
    06128 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2215560
    Telefax:
    +49 345 2215404
    E-Mail: