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  • Schutzimpfungen wahrnehmen

    Impfungen schützen vor vielen Infektionskrankheiten, möglichen Komplikationen und Folgeerkrankungen. Die meisten Impfungen tragen auch dazu bei, die Ausbreitung von Erregern einzudämmen.

    Als gesetzlich versicherte Person haben Sie einen Anspruch auf Schutzimpfungen. Grundlage sind die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO).

    Die Schutzimpfungen können Sie über Ihre Arztpraxis vornehmen lassen. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt wird Ihren Impfausweis überprüfen und Sie zu anstehenden Impfungen beraten. Zudem können öffentliche Apotheken Impfungen mit Impfstoffen anbieten, die keine Lebendimpfstoffe sind.

    Die Krankenkassen können außerdem die Kosten von weiteren Impfungen übernehmen, zum Beispiel bestimmte Reiseschutzimpfungen.

    • Krankenversicherungskarte
    • Impfausweis

    • Widerspruch

    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Ablehnungsbescheid Ihrer Krankenkasse

    • Klage vor dem zuständigen Sozialgericht

    Stelle:
    GKV-Spitzenverband
    Adresse:
    Reinhardtstraße 28
    10117 Berlin
    Telefon:
    030 2062880
    Fax:
    030 20628888

    Stelle:
    PKV-Verband
    Adresse:
    Gustav-Heinemann-Ufer 74 c
    50968 Köln