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  • Schwarzarbeit, Anzeige Ordnungswidrigkeiten

    Schwarzarbeit leistet derjenige, der bei der Erbringung oder Beauftragung von Dienst- und Werkleistungen in erheblichem Umfang

    • als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt,
    • als Steuerpflichtiger seine steuerlichen Pflichten nicht erfüllt,
    • als Empfänger von Sozialleistungen Mitteilungspflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger nicht erfüllt,
    • seiner Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbstständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (§ 14 der Gewerbeordnung) nicht nachkommt oder
    • die erforderliche Reisegewerbekarte (§ 55 der Gewerbeordnung) nicht erworben hat,
    • ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betreibt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 der Handwerksordnung).

    Was ist keine Schwarzarbeit?
    Keine Schwarzarbeit sind nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtete Dienst- oder Werkleistungen, die von Angehörigen oder Lebenspartnern, aus Gefälligkeit, im Wege der Nachbarschaftshilfe oder im Wege der Selbsthilfe erbracht werden.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Die Stadt Halle (Saale) ist für folgende Verstöße nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz zuständig:

    • Gewerbeausübung ohne Gewerbeanmeldung
    • Reisegewerbeausübung ohne Erlaubnis
    • unerlaubte Handwerksausübung (kein Eintrag in Handwerksrolle)

    Für Hinweise auf Schwarzarbeit nutzen Sie bitte die Telefonnummern der zuständigen Stelle oder das Formular. 

    Wichtig: Der Zoll, Finanzkontrolle Schwarzarbeit, ist für folgende Verstöße nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz zuständig:

    • Leistungsmissbrauch
    • illegale Beschäftigung
      Verstöße gegen die sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten
    • Ansprechpartner, Telefonnummern, Telefaxnummern finden Sie unter: www.zoll.de

    Stelle:
    Abteilung Vollzugsdienst
    Adresse:
    Am Stadion 6
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211270
    Fax:
    +49 345 2211271
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo - Fr: nach Vereinbarung
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Stelle:
    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Wirtschaft
    Adresse:
    Ernst-Kamieth-Straße 2
    06112 Halle (Saale)
    Telefon:
    0345 514-1535
    Fax:
    0345 514-1115
    Öffentliche Verkehrsmittel:
    Haltestelle: Hauptbahnhof:
    Straßenbahn: k.A.
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
    Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

    Hinweis: 
    Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.