Schwarzarbeit, Anzeige Ordnungswidrigkeiten
Schwarzarbeit leistet derjenige, der bei der Erbringung oder Beauftragung von Dienst- und Werkleistungen in erheblichem Umfang
- als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt,
- als Steuerpflichtiger seine steuerlichen Pflichten nicht erfüllt,
- als Empfänger von Sozialleistungen Mitteilungspflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger nicht erfüllt,
- seiner Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbstständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (§ 14 der Gewerbeordnung) nicht nachkommt oder
- die erforderliche Reisegewerbekarte (§ 55 der Gewerbeordnung) nicht erworben hat,
- ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betreibt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 der Handwerksordnung).
Was ist keine Schwarzarbeit?
Keine Schwarzarbeit sind nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtete Dienst- oder Werkleistungen, die von Angehörigen oder Lebenspartnern, aus Gefälligkeit, im Wege der Nachbarschaftshilfe oder im Wege der Selbsthilfe erbracht werden.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Die Stadt Halle (Saale) ist für folgende Verstöße nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz zuständig:
- Gewerbeausübung ohne Gewerbeanmeldung
- Reisegewerbeausübung ohne Erlaubnis
- unerlaubte Handwerksausübung (kein Eintrag in Handwerksrolle)
Für Hinweise auf Schwarzarbeit nutzen Sie bitte die Telefonnummern der zuständigen Stelle oder das Formular.
Wichtig: Der Zoll, Finanzkontrolle Schwarzarbeit, ist für folgende Verstöße nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz zuständig:
- Leistungsmissbrauch
- illegale Beschäftigung
Verstöße gegen die sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten - Ansprechpartner, Telefonnummern, Telefaxnummern finden Sie unter: www.zoll.de
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
https://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/index.html
06122 Halle (Saale)
Mo - Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen
06112 Halle (Saale)
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.