• Serviceportal
  • Terminvergabe
  • Karriereportal
  • Behördennummer
  • Schwarzarbeit anzeigen

    Schwarzarbeit leistet derjenige, der bei der Erbringung oder Beauftragung von Dienst- und Werkleistungen in erheblichem Umfang

    • als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt,
    • als Steuerpflichtiger seine steuerlichen Pflichten nicht erfüllt,
    • als Empfänger von Sozialleistungen Mitteilungspflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger nicht erfüllt,
    • seiner Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbstständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (§ 14 der Gewerbeordnung) nicht nachkommt oder
    • die erforderliche Reisegewerbekarte (§ 55 der Gewerbeordnung) nicht erworben hat,
    • ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betreibt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 der Handwerksordnung).

    Was ist keine Schwarzarbeit?
    Keine Schwarzarbeit sind nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtete Dienst- oder Werkleistungen, die von Angehörigen oder Lebenspartnern, aus Gefälligkeit, im Wege der Nachbarschaftshilfe oder im Wege der Selbsthilfe erbracht werden.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Beschreibung der Dienstleistung

    Die Stadt Halle (Saale) ist für folgende Verstöße nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz zuständig:

    • Gewerbeausübung ohne Gewerbeanmeldung
    • Reisegewerbeausübung ohne Erlaubnis
    • unerlaubte Handwerksausübung (kein Eintrag in Handwerksrolle)

    Für Hinweise auf Schwarzarbeit nutzen Sie bitte die Telefonnummern der zuständigen Stelle oder das Formular. 

    Zusätzliche Hinweise

    Der Zoll, Finanzkontrolle Schwarzarbeit, ist für folgende Verstöße nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz zuständig:

    • Leistungsmissbrauch
    • illegale Beschäftigung
      Verstöße gegen die sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten
    • Ansprechpartner, Telefonnummern, Telefaxnummern finden Sie unter:   www.zoll.de

    Stelle:
    Abteilung Vollzugsdienst
    Adresse:
    Am Stadion 6
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211270
    Fax:
    +49 345 2211271
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo - Fr: nach Vereinbarung
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Stelle:
    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Wirtschaft
    Adresse:
    Ernst-Kamieth-Straße 2
    06112 Halle (Saale)
    Telefon:
    0345 514-1535
    Fax:
    0345 514-1115
    Öffentliche Verkehrsmittel:
    Haltestelle: Hauptbahnhof:
    Straßenbahn: k.A.
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
    Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

    Hinweis: 
    Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.