Schwarzarbeit anzeigen
Schwarzarbeit leistet derjenige, der bei der Erbringung oder Beauftragung von Dienst- und Werkleistungen in erheblichem Umfang
- als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt,
- als Steuerpflichtiger seine steuerlichen Pflichten nicht erfüllt,
- als Empfänger von Sozialleistungen Mitteilungspflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger nicht erfüllt,
- seiner Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbstständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (§ 14 der Gewerbeordnung) nicht nachkommt oder
- die erforderliche Reisegewerbekarte (§ 55 der Gewerbeordnung) nicht erworben hat,
- ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betreibt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 der Handwerksordnung).
Was ist keine Schwarzarbeit?
Keine Schwarzarbeit sind nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtete Dienst- oder Werkleistungen, die von Angehörigen oder Lebenspartnern, aus Gefälligkeit, im Wege der Nachbarschaftshilfe oder im Wege der Selbsthilfe erbracht werden.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Beschreibung der Dienstleistung
Die Stadt Halle (Saale) ist für folgende Verstöße nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz zuständig:
- Gewerbeausübung ohne Gewerbeanmeldung
- Reisegewerbeausübung ohne Erlaubnis
- unerlaubte Handwerksausübung (kein Eintrag in Handwerksrolle)
Für Hinweise auf Schwarzarbeit nutzen Sie bitte die Telefonnummern der zuständigen Stelle oder das Formular.
Zusätzliche Hinweise
Der Zoll, Finanzkontrolle Schwarzarbeit, ist für folgende Verstöße nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz zuständig:
- Leistungsmissbrauch
- illegale Beschäftigung
Verstöße gegen die sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten - Ansprechpartner, Telefonnummern, Telefaxnummern finden Sie unter: www.zoll.de
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
https://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/index.html
06122 Halle (Saale)
Mo - Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen
06112 Halle (Saale)
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.