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  • Schwerbehindertenausweis beantragen

    Der Schwerbehindertenausweis wird Ihnen auf Antrag ausgestellt.

    Grad der Behinderung von mindestens 50

    • Antrag
    • Unterlagen zum Nachweis der Behinderung (Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht)
    • ab dem 10. Lebensjahr: 1 Passfoto
      • Ausnahme: Bei schwerbehinderten Menschen, die das Haus nicht oder nur mit Hilfe eines Krankenwagens verlassen können, wird der Ausweis auf Antrag ohne Lichtbild ausgestellt. Die ausstellende Behörde vermerkt dann "ohne Lichtbild gültig" auf dem Ausweis.
    • für Nicht-EU-Bürger: gültiger Aufenthaltstitel

    Die zuständige Stelle kann bei Bedarf weitere Unterlagen von Ihnen fordern.

    kostenlos

    Die Gültigkeitsdauer des Ausweises ist individuell unterschiedlich.

    Müssen Sie Ihre Schwerbehinderteneigenschaft nachweisen, so reicht es aus, wenn Sie den Schwerbehindertenausweis vorlegen. Die Vorlage des Feststellungsbescheides kann nicht verlangt werden.

    Der Schwerbehindertenausweis wird künftig im Scheckkartenformat ausgestellt.

    Stelle:
    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Schwerbehindertenrecht - Feststellungsverfahren
    Adresse:
    Olvenstedter Str. 1-2
    39108 Magdeburg, Landeshauptstadt

    Maxim-Gorki-Straße 7
    06114 Halle (Saale)
    Telefon:
    0391 567-2680
    0345 514-3350
    Fax:
    0391 567-2357
    Öffnungszeiten:

    Persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung!

    Terminvereinbarung in Schwerbehindertenangelegenheiten:
    Magdeburg: Tel.: (0391) 567-2680
    Halle (Saale): Tel.: (0345) 514-3350

    oder online unter:
    https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/soziales/

    Sprechzeiten:
    Dienstag und Donnerstag
    9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
    13:00 Uhr bis 15:30 Uhr