Seminare der politischen Bildung von privaten Bildungsträgern durch die Bundeszentrale für politische Bildung als förderungswürdig für Sonderurlaub anerkennen lassen
Bundesbeamtinnen und -beamte sowie Richterinnen und Richter können pro Jahr bis zu 10 Tage Sonderurlaub gemäß Sonderurlaubsverordnung bekommen, um an Bildungsveranstaltungen im Bereich Politik und Gesellschaft teilzunehmen. Dies gilt primär für Bildungsveranstaltungen, die von staatlichen Stellen durchgeführt werden.
Wenn Sie als nichtstaatliche Organisation Seminare für diese Zielgruppe anbieten, können Sie sie von der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) als „förderungswürdig“ anerkennen lassen. Die Teilnehmenden können dann für Ihr Bildungsangebot vom Dienst befreit werden. Das kann sich positiv auf die Zahl der Teilnehmenden auswirken.
Wenn Ihre Bildungsveranstaltung eines der folgenden Themen zum Schwerpunkt hat, kann sie von der BpB anerkannt werden:
- Förderung des Verständnisses der demokratischen Gesellschafts- und Staatsordnung in Theorie und Praxis
- Vermittlung von Kenntnissen über die zentralen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, ökologischen, technischen und kulturellen Fragen der Gegenwart und der Zukunft
- Förderung des Geschichtsbewusstseins, das die Entwicklung einer nationalen Identität kritisch unterstützt
- Förderung einer kritischen Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus
- Zeitgeschichtliche Ereignisse
- Geistige und politische Auseinandersetzung mit antidemokratischen Bestrebungen; vor allem im Hinblick auf Rechts- und Linksextremismus
- Abbau von Vorurteilen gegenüber Minderheiten und gesellschaftlichen Randgruppen
- Vermittlung von Kenntnissen über die Entwicklung der internationalen Beziehungen
- Schärfung des Bewusstseins für die Probleme der Friedenssicherung
- Stärkung und Weiterentwicklung eines europäischen Bewusstseins
- Förderung der kritischen Auseinandersetzung mit der früheren DDR
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Rhetorik- und Kommunikationsseminare werden anerkannt, sofern den praktischen Übungen politische Themen zugrunde liegen. Die Themenliste ist dem Antrag beizufügen. Die Anerkennung der Förderungswürdigkeit bezieht sich ausschließlich auf die Bildungsveranstaltung an sich, nicht allgemein auf Sie als Bildungseinrichtung.
Sie können die Anerkennung der Förderungswürdigkeit Ihrer Bildungsveranstaltung schriftlich beantragen:
- Es gibt keinen Vordruck. Sie können die Anerkennung formlos beantragen.
- Schicken Sie Ihren Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen per Post an die Bundeszentrale für politische Bildung.
- Die BpB überprüft den Antrag und das Programm Ihrer Bildungsveranstaltung.
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Die BpB schickt Ihnen die Bescheinigung über die Anerkennung beziehungsweise einen Ablehnungsbescheid per Post zu.
Damit Ihre Bildungsveranstaltung anerkannt werden kann, muss sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Ziel muss sein, bei Staatsbediensteten das Verständnis für politische, gesellschaftliche und ökonomische Fragen zu schärfen und die Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu vermitteln.
- Sie muss die Form eines Seminars haben.
Ihre Bildungsveranstaltung kann nicht anerkannt werden, wenn sie
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nicht neutral ist, zum Beispiel indem sie
- die politischen Ziele von Gruppen oder Parteien verfolgt oder
- überwiegend Verbandsinteressen verfolgt,
- überwiegend der beruflichen Aus- und Weiterbildung dient,
- überwiegend technische, organisatorische oder wissenschaftliche Zusammenhänge vermittelt,
- den Charakter eines Kongresses hat oder
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Kenntnisse vermittelt, die für eine Tätigkeit in einem Personalrat erforderlich sind
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Anschreiben mit
- Bezeichnung und Anschrift des verantwortlichen Bildungsträgers,
- Angabe der Rechtsgrundlage, auf die Sie sich berufen
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Programm der Veranstaltung, zum Beispiel Seminar- oder Reiseprogramm mit
- Überblick über die vermittelten Inhalte,
- Zeitplanung,
- Terminangabe und
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Tagungsort beziehungsweise Reiseziel
Es fallen für Sie keine Kosten an.
Sie sollten die Anerkennung möglichst 6 Wochen vor dem Beginn der Bildungsmaßnahme beantragen.
Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert in der Regel 2 bis 3 Wochen.
Sie können innerhalb von 1 Monat bei der Bundeszentrale für politische Bildung Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen.
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Vertrauensniveau: niedrig