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  • Sich bei der Prüfung der Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen beteiligen

    Mit einer Raumverträglichkeitsprüfung soll möglichst frühzeitig geprüft werden, ob z.B. ein Großprojekt raum- und umweltverträglich an dem gewünschten Standort umsetzbar ist.

    Hierbei werden die sozialen, wirtschaftlichen und infrastrukturellen Auswirkungen bewertet. Zusätzlich erfolgt auch eine Bewertung der Umweltauswirkung.

    Raumverträglichkeitsprüfungen können beispielsweise bei der Planung von Abbauvorhaben, bei der Planung von Erdgastransportleitungen, für Höchstspannungsleitungen oder für Schienenstrecken durchgeführt werden.

    Sie können sich durch die Abgabe einer Stellungnahme an einer laufenden Raumverträglichkeitsprüfung beteiligen.

    Durch die Beteiligung haben Sie die Möglichkeit an der Prüfung mitzuwirken.

    Nach der öffentlichen Bekanntmachung können Sie innerhalb der angegebenen Frist Ihre Stellungnahme zur Raumverträglichkeitsprüfung abgeben.

    Als Bürgerin, Bürger oder Unternehmen können Sie die Stellungnahme immer online über das Internet abgeben.

    In der öffentlichen Bekanntmachung kann für die Beteiligung auch eine öffentliche Versammlung angegeben sein. In diesem Fall können Sie ihre Stellungnahme während der Versammlung zu Protokoll geben.

    Nach Abschluss der Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen wird das Ergebnis veröffentlicht.

    Als Träger öffentlicher Belange werden Sie im Fall einer festgestellten Betroffenheit von der zuständigen Kommune zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

    Keine

    Keine

    Abgabe: gebührenfrei

    Mindestens ein Monat ab Beginn der Veröffentlichung im Internet.

    Anhörungsfrist: 1 Monat

    Abhängig von der Anzahl der eingegangenen Stellungnahmen

    Klage vor dem Verwaltungsgericht