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  • Soldatenversorgung

    Wer als ehemaliger Bundeswehrsoldat, durch den Dienst eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält auf Antrag beim Landesverwaltungsamt Versorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz. Versorgungsleistungen können auch Witwen, Halb- und Vollwaisen sowie unter bestimmen Voraussetzungen auch hinterbliebene Eltern erhalten.

    Die Art und Höhe der Leistungen werden nach den Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes festgelegt. Der Leistungskatalog des Bundesversorgungsgesetzes umfasst:

    • Heil- und Krankenbehandlung
    • orthopädische Versorgung
    • berufliche Rehabilitation
    • Renten an Beschädigte und Hinterbliebene (einkommensunabhängig u. einkommensabhängig)
    • Kapitalabfindung/Grundrentenabfindung
    • Fürsorgeleistungen (in Anlehnung an die Sozialhilfe, die Jugendhilfe und die Arbeitsförderung)
    • Sterbe- und Bestattungsgeld

    Stelle:
    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Soziales Entschädigungsrecht
    Adresse:
    Maxim-Gorki-Straße 7
    06114 Halle (Saale)
    Telefon:
    0345 514-3088
    0391 567-2491
    Fax:
    0345 514-3089
    Öffnungszeiten:

    Dienstag: 9:00 - 12 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
    Donnerstag: 9:00 - 12 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.