Soldatenversorgung
Wer als ehemaliger Bundeswehrsoldat, durch den Dienst eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält auf Antrag beim Landesverwaltungsamt Versorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz. Versorgungsleistungen können auch Witwen, Halb- und Vollwaisen sowie unter bestimmen Voraussetzungen auch hinterbliebene Eltern erhalten.
Die Art und Höhe der Leistungen werden nach den Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes festgelegt. Der Leistungskatalog des Bundesversorgungsgesetzes umfasst:
- Heil- und Krankenbehandlung
- orthopädische Versorgung
- berufliche Rehabilitation
- Renten an Beschädigte und Hinterbliebene (einkommensunabhängig u. einkommensabhängig)
- Kapitalabfindung/Grundrentenabfindung
- Fürsorgeleistungen (in Anlehnung an die Sozialhilfe, die Jugendhilfe und die Arbeitsförderung)
- Sterbe- und Bestattungsgeld
Stelle:
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Soziales Entschädigungsrecht
Adresse:
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)
06114 Halle (Saale)
Telefon:
0345 514-3088
0391 567-2491
0391 567-2491
Fax:
0345 514-3089
E-Mail:
Öffnungszeiten:
Dienstag: 9:00 - 12 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.