Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten
Die Benutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist. Zu den öffentlichen Straßen gehören dabei auch die Parkplätze.
Sondernutzungen gewerblicher Art sind beispielsweise:
- Verkaufswagen/Verkaufsstände
- Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
- Informationsstände
- Werbeaufsteller/Werbetafeln
- Tische/Stühle
- Fahrradständer
- Plakatierung
Die Sondernutzungserlaubnis wird befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Verbunden mit dieser Erlaubnis sind Auflagen, die einzuhalten sind.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen für Werbung
Die Vermarktung der Außenwerbung im Bereich der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze wurde an das Unternehmen, Ströer Deutsche Städte Medien GmbH (kurz DSM), übertragen.
Für alle Interessenten, insbesondere für institutionelle Werbungtreibende, gibt es seit der Unterzeichnung des Werbenutzungsvertrages mit der Ströer Deutsche Städte Medien GmbH einen Werbepartner der Stadt, der sich allen anstehenden Belangen der Auftraggeber annimmt.
Die DSM wird als Dienstleister alle hierfür erforderlichen Genehmigungen von der Stadt einholen.
Ihre Aufträge richten Sie bitte an:
Ströer Deutsche Städte Medien GmbH
Niederlassung Halle (Saale)
Am Steintor 22
06112 Halle (Saale)
Tel. 0345 29811-0
Fax. 0345 29811-49
E-Mail-Adresse: BM-Halle-Leipzig@stroeer.de
Aufträge, die irrtümlich an die Stadt gehen, werden mit einer Abgabenachricht an die DSM weitergeleitet.
26,00 Euro
Für die Genehmigung von baulichen Anlagen und die Zulassung von Ausnahmen zu Verboten (wie Außenwerbung) gelten andere Gebühren. Die Gebührenhöhe richtet sich nach Maßgabe von Sondernutzungsgebührenordnungen, zu denen auf Wunsch die jeweils zuständige Behörde Auskünfte erteilt.
Der Antrag ist rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung zu stellen. Es ist im eigenen Interesse, für die Bearbeitung einschließlich eventueller Rückfragen einen zeitlich ausreichenden Vorlauf einzuplanen.
06122 Halle (Saale)
Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr: nach Vereinbarung