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  • Sonn- und Feiertagsrecht, Ausnahmegenehmigung für öffentlich bemerkbare Arbeiten und Veranstaltungen an Tagen mit erhöhtem Schutz

    Sie können als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber eine Ausnahme der Sonn- oder Feiertagsarbeit beantragen:

    • wenn Sie Arbeitnehmende beschäftigen müssen, um tägliche oder besondere Bedürfnisse der Bevölkerung zu befriedigen.
    • Besondere Bedürfnisse liegen vor, wenn Waren oder Dienstleistungen von einem wesentlichen Teil der Bevölkerung als täglich wichtig empfunden wird. Außerdem muss das Fehlen als Mangel empfunden werden.
    • Wünschenswerte Waren und Dienstleistungen reichen nicht zur Ausnahmeerteilung aus.

    Eine Ausnahme können Sie ebenfalls beantragen, wenn eine Unterbrechung oder Aufschub von Arbeiten:  

    • nicht möglich ist.
    • nur mit erheblichen Schwierigkeiten möglich ist.
    • besondere Gefahren für Leben oder Gesundheit der Arbeitnehmenden entstehen.
    • zu erheblichen Belastungen für die Umwelt, Energie- oder Wasserversorgung führt.
    • die Beschäftigung sichert. 
    • das Gemeinwohl schützt.
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Es werden Ausnahmen vom geltenden Sonn- und Feiertags­schutz für öffentlich bemerkbare Arbeiten und Veranstaltungen genehmigt.

    Eine Ausnahme für die Sonn- und Feiertagsarbeit können Sie schriftlich oder online beantragen.

    Wenn Sie die Ausnahme für die Sonn- und Feiertagsarbeit schriftlich beantragen wollen:

    • Füllen Sie das betreffende Antragsformular vollständig aus.
    • Senden Sie dieses an die örtlich zuständige Behörde, einschließlich der im Antrag aufgeführten Unterlagen.
    • Sind die erforderlichen Unterlagen bzw. Informationen für die Bearbeitung unvollständig, werden Sie von der Sachbearbeitung kontaktiert.
    • Sind die Voraussetzungen für die Bewilligung erfüllt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, andernfalls einen Ablehnungsbescheid.
    • Die örtlich zuständige Behörde wird Ihnen den Bescheid per E-Mail oder auf dem Postweg zusenden. 
    • Der Gebührenbescheid wird Ihnen in der Regel später zugestellt.

    Wenn Sie die Ausnahme für die Sonn- und Feiertagsarbeit online beantragen möchten, sind die folgenden Schritte durchzuführen:

    • Aufruf des Online Dienstes
    • Füllen Sie die Felder des Online Dienstes vollständig aus und übersenden es an die örtlich zuständige Behörde für Arbeitsschutz, einschließlich der im Antrag aufgeführten Unterlagen und Nachweise.
    • Sind erforderliche Unterlagen bzw. Informationen für die Bearbeitung unvollständig, werden Sie von der Sachbearbeitung kontaktiert.
    • Die örtlich zuständige Behörde prüft den Antrag.
    • Sind die Voraussetzungen für die Bewilligung erfüllt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, andernfalls einen Ablehnungsbescheid.
    • Der Bescheid geht Ihnen per E-Mail oder auf dem Postweg zu. 
    • Der Gebührenbescheid wird Ihnen in der Regel später zugestellt.
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Antragstellung schriftlich

    Sie können den Antrag auf Bewilligung der Sonn- und Feiertagsarbeit nur stellen, wenn Sie Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind.

    Stellungnahme des Betriebsrats (wenn Betriebsrat vorhanden)

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    formloser Antrag mit Angabe:

    • Datum
    • veranschlagter Uhrzeit
    • Dauer
    • genaue Örtlichkeit

    Angabe des Anlasses mit Begründung (z. B. Arbeitsaufträge etc.) 

    Da die Gebühren je nach Aufwand erhoben werden, erkundigen Sie sich bitte in der für Ihr Bundesland zuständigen Aufsichtsbehörde über anfallende Bearbeitungsgebühren. 

    Die genauen Kosten werden im Nachgang der Bewilligung festgestellt.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Die Gebühren belaufen sich auf 90,00 bis 250,00 Euro (je nach Art und Umfang der Antragstellung).

    Fristtyp: Genehmigungsfiktion

    Keine Frist

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Auslastung.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Regelbearbeitungszeit mindestens 1 Woche, kurzfristige Ausnahmen sind möglich.

    § 13 Absatz 1 Nr. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

    https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__13.html

    § 13 Absatz 2 (ArbZG)

    https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__13.html

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Gesetz über die Sonn- und Feiertage (FeiertG LSA)

    • Widerspruch
    • Ein erfolgloses Widerspruchsverfahren ist gebührenpflichtig.

    Keine

    Stelle:
    Landesamt für Verbraucherschutz
    Adresse:
    Freiimfelder Straße 68
    06112 Halle (Saale)
    Hinweise zur Anreise
    (Bemerkung: Der Hauptsitz befindet sich in Halle (Saale). Die Dienstanschriften der einzelnen Standorte entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz.)
    Telefon:
    0345 52162200
    Fax:
    0345 5643439
    Öffentliche Verkehrsmittel:
    Haltestelle: Betriebshof Freiimfelder Straße:
    Straßenbahn: 10
    Parken:
    Parkplatz:
    Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    Aufzug vorhanden:
    nein
    Rollstuhlgerecht:
    nein
    Öffnungszeiten:

    Montag       07:00 – 16:00 Uhr

    Dienstag     07:00 – 16:00 Uhr

    Mittwoch     07:00 – 16:00 Uhr

    Donnerstag 07:00 – 16:00 Uhr

    Freitag        07:00 – 15:30 Uhr

    Samstag     geschlossen

    Sonntag      geschlossen

    Stelle:
    Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211232
    +49 345 2211203
    Fax:
    +49 345 2211238
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo: geschlossen
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
    Mi: geschlossen
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
    Fr: geschlossen
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Anrede:
    Fr.
    Nachname:
    Adler
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211205
    Telefax:
    +49 345 2211238
    E-Mail:

    Anrede:
    Hr.
    Nachname:
    Knofe
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211203
    Telefax:
    +49 345 2211238
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