• Serviceportal
  • Terminvergabe
  • Karriereportal
  • Behördennummer
  • Sonstige steuerliche Anträge und Mitteilungen übermitteln

    Wenn Sie Ihre Anfrage oder Ihren Antrag schriftlich stellen wollen, stehen Ihnen Formulare der Bundesfinanzverwaltung (FMS-Formulare) zu folgenden Themen zur Verfügung:

    • Steuerbürgen
    • Sicherungsübereignungsvertrag
    • Abtretungsanzeige/Verpfändungsanzeige

    Wenn Sie Ihre Anfrage oder Ihren Antrag online über das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls stellen wollen, stehen Ihnen dort folgende Anträge zur Verfügung:

    • Sonstige Anträge und Mitteilungen (zum Beispiel für Akteneinsicht)
    • Steuerbürge

    Die Generalzolldirektion ist zuständig für:

    • die Zulassung von Steuerbürgen,
    • deren Änderung,
    • Erhöhung der Bürgschaftssumme und
    • Widerruf der Zulassung als Steuerbürge

    Wenn Ihr Anliegen ein allgemeines Thema hinsichtlich Steuerbürgen betrifft, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges überwachendes Hauptzollamt.

    Um Ihre Anfrage oder Ihren Antrag zu stellen, gehen Sie folgendermaßen vor:

    per Post, Fax oder E-Mail:

    • Sie können in der Regel Ihre Anfrage oder Ihren Antrag formlos stellen.
    • Für die oben genannten Themen stehen Formulare bereit. Nutzen Sie diese, wenn sie für Ihren Fall relevant sind.
    • Fügen Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen bei.
    • Reichen Sie die Anfrage oder den Antrag bei dem zuständigen Hauptzollamt beziehungsweise der Generalzolldirektion ein.
    • Gegebenenfalls fordert das Hauptzollamt beziehungsweise die Generalzolldirektion weitere Nachweise oder Erklärungen von Ihnen. Kommen Sie diesen Forderungen nach.
    • Das Hauptzollamt beziehungsweise die Generalzolldirektion beantwortet Ihre Anfrage beziehungsweise entscheidet mit einem Bescheid über Ihren Antrag.

    Online:

    • Rufen Sie das Bürger und Geschäftskundenportal des Zolls auf.
    • Melden Sie sich dort mit Ihren Zugangsdaten für ELSTER (Elektronische Steuererklärung) an.
      • Wenn Sie noch kein ELSTER-Konto haben, müssen Sie sich dafür einmalig registrieren.
    • Füllen Sie das Formular aus und fügen Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen bei.
    • Schicken Sie das Formular an das zuständige Hauptzollamt beziehungsweise die Generalzolldirektion.
    • Gegebenenfalls fordert das Hauptzollamt beziehungsweise die Generalzolldirektion weitere Nachweise oder Erklärungen von Ihnen. Kommen Sie diesen Forderungen nach.
    • Das Hauptzollamt beziehungsweise die Generalzolldirektion beantwortet Ihre Anfrage beziehungsweise entscheidet mit einem Bescheid über Ihren Antrag.

    Es gibt eine steuerliche Angelegenheit,

    • die Sie betrifft,
    • für die die Zollverwaltung zuständig ist,
    • für die in der Regel keine feste Form des Austauschs von Informationen und Nachrichten vorgegeben ist und
    • die nicht von anderen Leistungen des Zolls umfasst ist.

    Ob Unterlagen erforderlich sind, richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall.

    Es fallen keine Kosten an.

    Ob Fristen zu beachten sind, richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall.

    Die Angabe einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer ist nicht möglich. Sie ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig.

    • Einspruch

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Formulare vorhanden: Ja (teilweise)

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja