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  • Sortenschutz beantragen

    Wenn Sie eine neue Pflanzensorte gezüchtet oder entdeckt haben, können Sie beim Bundessortenamt (BSA) den Sortenschutz beantragen. Der Sortenschutz ist ein dem Patent vergleichbares Ausschließlichkeitsrecht und schützt das geistige Eigentum an Pflanzenzüchtungen.

    Eine Pflanzensorte ist schutzfähig, wenn sie eine Sortenbezeichnung besitzt, die eingetragen werden kann. Darüber hinaus muss sie:

    • sich von anderen Pflanzensorten unterscheiden,
    • homogen,
    • beständig und
    • neu sein.

    Das BSA prüft auf Ihren Antrag hin, ob alle diese Bedingungen erfüllt sind.

    Erhalten Sie den Sortenschutz, sind nur Sie berechtigt, Pflanzen, Pflanzenteile oder Samen der geschützten Sorte zu gewerblichen Zwecken:

    • in Verkehr zu bringen,
    • zu erzeugen,
    • einzuführen und
    • aufzubewahren.

    Sie können Ihren Antrag auf Erteilung auf Sortenschutz online, per Post oder per Fax beim BSA einreichen.

    Online:

    • Gehen Sie auf die Internetseite des BSA und füllen Sie das Antragsformular aus.
    • Um das Formular nutzen zu können, benötigen Sie
      • Ihre Züchternummer (wird im Blatt für Sortenwesen veröffentlicht) und
      • ein Passwort (wird auf Anforderung vergeben).
    • Senden Sie den Antrag online ab.

    Per Post oder per Fax:

    • Alternativ können Sie die Formulare nach dem Ausfüllen ausdrucken, unterschreiben und per Post oder Fax an das BSA schicken.

    • Sie können den  Sortenschutz nur beantragen, wenn:
      • Sie oder Ihr Unternehmen in Deutschland wohnen oder hier Ihren Sitz haben.
      • Sie oder Ihr Unternehmen aus einem anderen Land kommen sowie einen Vertrag mit Deutschland haben oder Mitglied in einem Verband sind.
      • Sie aus einem anderen Land kommen, in welchem deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern ähnliche Rechte zugestanden werden.
    • Wenn Sie in keinem Vertragsland wohnen oder Ihren Sitz haben, können Sie nur Ihre und Rechte geltend machen, wenn Sie eine Vertreterin oder einen Vertreter in einem Vertragsland haben.
    • Sie können den Antrag beim Bundessortenamt nur stellen, wenn Sie die Sorte selbst gezüchtet oder entdeckt haben. Wenn Sie eine Rechtsnachfolgerin oder einen Rechtsnachfolger haben, ist auch diese Person antragsberechtigt.
    •  Die Sorte muss unterscheidbar, homogen, beständig, neu und durch eine eintragbare Sortenbezeichnung bezeichnet sein.

    • Antrag
    • Technischer Fragebogen (im Antragsformular enthalten)
    • Vollmacht, wenn eine verfahrensvertretende Person oder bevollmächtigte Person bestellt wird

    Die Höhe der Prüfgebühr ist abhängig von der Pflanzenart, der die Sorte angehört.

    Gebühr: EUR 1.760 - 6.060

    https://www.bundessortenamt.de/bsa/media/Files/Bekanntm/BNr_1521.pdf


    Für bereits geschützte Sorten entsteht eine Jahresgebühr. Die Höhe der Jahresgebühr ist abhängig von der Dauer des bestehenden Sortenschutzes und von der Artengruppe, der die jeweilige Sorte angehört.

    Gebühr: EUR 100,00 - 1.100

    https://www.bundessortenamt.de/bsa/media/Files/Bekanntm/BNr_1415.pdf

    Es gibt keine Frist zur Antragsstellung. Allerdings kann es für das Kriterium der Neuheit relevant sein, wenn erst spät ein Antrag auf Erteilung des Sortenschutzes eingeht. Eine Sorte ist neu, wenn Pflanzen oder Pflanzenteile der Sorte • innerhalb der Europäischen Union (EU) 1 Jahr, • außerhalb der EU 4 Jahre, bei Rebe und Baumarten 6 Jahre vor dem Antragstag nicht oder nur innerhalb der Neuheitsschonfristen mit Erlaubnis des Berechtigten oder seines Rechtsvorgängers zu gewerblichen Zwecken an andere abgegeben worden sind.

    Antragsfrist: 1 - 6 Jahre

    Der Sortenschutz gilt 25 Jahre. Bei Hopfen, Kartoffel, Rebe und Baumarten für 30 Jahre. Eine Verlängerung des Sortenschutzes ist nicht möglich.

    Geltungsdauer: 25 - 30 Jahre

    In die Bearbeitungsdauer ist die Prüfung bereits mit einberechnet.

    Bearbeitungsdauer: 1 - 3 Jahre

    • Widerspruch
    • Verwaltungsgerichtliche Klage

    Stelle:
    Bundessortenamt (BSA)
    Adresse:
    Osterfelddamm 80
    30627 Hannover
    Anfahrt
    Telefon:
    +49 511 9566-50
    Fax:
    +49 511 9566-9600
    Öffentliche Verkehrsmittel:
    Haltestelle: Haberhof:
    Bus: 125
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    Bus: 125
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    Bus: 125
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    Parken:
    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 2
    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 2
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo. 08:00 – 15:30 Uhr

    Di. 08:00 – 15:30 Uhr

    Mi. 08:00 – 15:30 Uhr

    Do. 08:00 – 15:30 Uhr

    Fr. 08:00 – 14:30 Uhr