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  • Sozialstrukturförderungs-Projekte: Mitteilung zum Verzicht auf Rechtsmittel einreichen

    Wenn Sie für Sozialstrukturförderungs-Projekte in Partnerländern einen Zuwendungsbescheid vom BMZ erhalten haben, bekommen Sie Ihre Förderung in der Regel nach Ablauf der 1-monatigen Klagefrist.

    Ausnahme: Sie teilen dem BMZ per Online-Antrag oder formlos per E-Mail oder Post mit, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten.

    Haben Sie Ihren Zuwendungsbescheid des BMZ für ein Projekt der Sozialstrukturförderung erhalten, können Sie Ihre Mitteilung über den Verzicht auf Rechtsmittel online oder formlos per E-Mail oder Post einreichen:

    Rechtsmittelverzicht online über das Bundesportal mitteilen:

    • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
    • Der Rechtsmittelverzicht gilt mit dem Eingang beim BMZ als wirksam.

    Rechtsmittelverzicht per E-Mail oder Post mitteilen:

    • Senden Sie Ihre formlose, unterschriebene Mitteilung, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten, per E-Mail oder postalisch an das BMZ.
    • Der Rechtsmittelverzicht gilt mit dem Eingang beim BMZ als wirksam.

    Sie haben für ein Projekt der Sozialstrukturförderung einen Zuwendungsbescheid vom BMZ erhalten.

    Mitteilung Rechtsmittelverzicht

    Es fallen keine Kosten an.

    Das BMZ muss Ihren Rechtsmittelverzicht nicht bearbeiten, da er unmittelbar wirksam wird.

    entfällt

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Stelle:
    Bezeichnung: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat 511 Kirchen, Politische Stiftungen, Sozialstrukturförderung, Grundsätze Religion und Entwicklung
    Adresse:
    Telefon:
    +49 228 99535-0
    Fax:
    +49 228 99535-3500
    Öffnungszeiten:

    Montag: 09:00 – 15:00 Uhr
    Dienstag: 09:00 – 15:00 Uhr
    Mittwoch: 09:00 – 15:00 Uhr
    Donnerstag: 09:00 – 15:00 Uhr
    Freitag: 09:00 – 15:00 Uhr