Spielhallenerlaubnis
Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele beschäftigt, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Für das Betreiben einer Spielhalle ist neben der Gewerbeanmeldung auch eine Gewerbeerlaubnis erforderlich.
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Grundriss für die Betriebsräume (für gewerbsmäßigen Betrieb einer Spielhalle)
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Folgende Angaben/ nachweise werden bei Antragsstellung benötigt:
- Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) - zu beantragen bei dem für den Wohnort zuständigen Meldeamt (Einwohner der Stadt Halle (Saale) können den Antrag im Team Gewerbe stellen)
- Eine steuerliche Bescheinigung (nicht älter als 3 Monate bzw. mit Gültigkeitsfrist) des zuständigen Finanzamtes und des Steueramtes des bisherigen Aufenthaltsortes/ Tätigkeitsortes
- Eine Auskunft aus dem Vollstreckungsportal (nicht älter als 3 Monate), zu beantragen unter www.vollstreckungsportal.de
- Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate) kann im Team Gewerbe beantragt werden
- Kopie einer vom Bauordnungsamt der Stadt Halle (Saale) bestätigten Grundrisszeichnung
- Bauordnungsrechtliche Genehmigung zum Errichten einer Spielhalle (nicht bei Übernahme einer bereits vorhandenen Spielhalle)
- Ein Sozialkonzept, in dem dargelegt wird, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Spiels vorgebeugt werden soll und wie diese behoben werden sollen
- Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung gem. § 33c Absatz 2 Nr. 2 Gewerbeordnung
Nur für Ausländer:
- Kopie der Aufenthaltsgenehmigung, - bewilligung, -erlaubnis
Nur für Personengesellschaften (GbR, oHG, KG):
- Bei eingetragenen Gesellschaften: Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges.
- Bei einer GbR muss jeder Gesellschafter, bei einer oHG jeder geschäftsführende Gesellschafter eine Erlaubnis beantragen. Bei einer KG muss der Komplementär die Erlaubnis beantragen, der Kommanditist nur, wenn er Vertretungsbefugnis hat.
Nur für juristische Personen (GmbH, AG, e.V.) :
- Eintragung im Handelsregister, e.V. im Vereinsregister.
- Die Erlaubnis wird der juristischen Person erteilt. Die o.g. persönlichen Unterlagen muss der Geschäftsführer bzw. der Vorstand einreichen. Zusätzlich ist für die juristische Person eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen
Nur für GmbH in Gründung:
- Soll die GmbH schon in der Gründungsphase tätig werden, sind die Gesellschafter bis zum Eintragung ins Handelsregister die Gewerbetreibenden. Jeder Gesellschafter muss das Gewerbe anmelden und die erforderliche Erlaubnis beantragen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Die Gebühren belaufen sich auf 220,00 - 2.200,00 EUR (kann nur per ec-Karte beim Team Gewerbe bezahlt werden).
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Gegen eine ablehnende oder einschränkende Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde Widerspruch eingelegt werden.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Bei Abgabe des Erlaubnisantrages werden 50 Prozent der Erlaubnisgebühr als Anzahlung fällig. Bei vorgelegten Kopien sind die Originale zur Einsichtnahme vorzulegen. Das Spielhallenpersonal ist regelmäßig in der Früherkennung problematischen und pathologischen Spielverhaltens fachkundig schulen zu lassen. Der zuständigen Behörde ist jeweils bis zum 31.03. eines Jahres über die im Vorjahr getroffenen Maßnahmen zur Umsetzung des Sozialkonzeptes zu berichten und Nachweise über die Schulung des Personals zu erbringen. Als Bezeichnung des Unternehmens ist nur das Wort „Spielhalle“ zulässig. Eine Spielhalle darf von außen nicht einsehbar sein. Von der äußeren Gestaltung darf keine Werbung für den Spielbetrieb ausgehen. Werbung muss deutliche Hinweise auf das Verbot der Teilnahme Minderjähriger, die Wahrscheinlichkeit von Gewinn und Verlust, die von dem jeweiligen Spiel ausgehende Suchtgefahr und Hilfsmöglichkeiten enthalten.
An folgenden Tagen müssen Spielhallen geschlossen sein:
- Karfreitag ganztägig
- Volkstrauertag ab 5 Uhr
- Buß- und Bettag ab 5 Uhr
- Totensonntag ab 5 Uhr
- Heiligabend ab 5 Uhr bis zum 2. Weihnachtsfeiertag 5 Uhr
06122 Halle (Saale)
Mo: geschlossen
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr: geschlossen
Sa: geschlossen
So: geschlossen
06122 Halle (Saale)