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  • Spielhallenerlaubnis

    Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle betreiben  möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
    Eine Erlaubnis ist ebenso nötig, wenn Sie ein Unternehmen betreiben und Geld- oder Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen möchten.
    Auch wenn Ihr Unternehmen der  Veranstaltung anderer Spiele dient, ist eine Erlaubnis erforderlich. 
    Beachten Sie bitte, dass Sie die Erlaubnis rechtzeitig beantragen, da die Erlaubnis bei Betriebsbeginn vorliegen muss.
     

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Für das Betreiben einer Spielhalle ist neben der Gewerbeanmeldung auch eine Gewerbeerlaubnis erforderlich.

    • Reichen Sie Ihren formlosen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Stelle prüft, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
    • Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.

    • Für den Betrieb einer Spielhalle müssen Sie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Diese besitzen Sie in der Regel nicht, wenn Sie innerhalb der letzten drei Jahre vor Stellung des Antrages wegen eines Verbrechens, wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Hehlerei, Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Betruges, Untreue, unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels, Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel oder wegen eines Vergehens nach § 27 des Jugendschutzgesetzes rechtskräftig verurteilt worden sind.
    • Sie müssen in geordneten Vermögensverhältnissen leben: über Ihr Vermögen wurde kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen.
    • Die zum Betrieb des Gewerbes bestimmten Räume genügen hinsichtlich ihrer Beschaffenheit und Lage den polizeilichen Anforderungen und müssen für den Betrieb einer Spielhalle geeignet sein.
    • Durch den Betrieb Ihres Gewerbes ist keine Gefährdung der Jugend und keine übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs zu befürchten. Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder eine Belästigung der Allgemeinheit, der Nachbarn oder einer im öffentlichen Interesse bestehenden Einrichtung sind auch nicht zu erwarten.

    • Formloser Antrag auf Spielhallenerlaubnis
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    • Auszug aus dem Handelsregister aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
    • Ggf. Übersetzung des Handelsregisterauszugs
    • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung)
    • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
    • Pacht-, Kauf- oder Mietvertrag sowie die Grundrisszeichnung der gewerblich genutzten Räume
    • Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (nach § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
    • Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Spielgerätes (nach § 33c Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO))
    • Sozialkonzept und Schulungsnachweise
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Folgende Angaben/ nachweise werden bei Antragsstellung benötigt:

    • Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) - zu beantragen bei dem für den Wohnort zuständigen Meldeamt (Einwohner der Stadt Halle (Saale) können den Antrag im Team Gewerbe stellen)
    • Eine steuerliche Bescheinigung (nicht älter als 3 Monate bzw. mit Gültigkeitsfrist) des zuständigen Finanzamtes und des Steueramtes des bisherigen Aufenthaltsortes/ Tätigkeitsortes
    • Eine Auskunft aus dem Vollstreckungsportal (nicht älter als 3 Monate), zu beantragen unter www.vollstreckungsportal.de
    • Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate) kann im Team Gewerbe beantragt werden
    • Kopie einer vom Bauordnungsamt der Stadt Halle (Saale) bestätigten Grundrisszeichnung
    • Bauordnungsrechtliche Genehmigung zum Errichten einer Spielhalle (nicht bei Übernahme einer bereits vorhandenen Spielhalle)
    • Ein Sozialkonzept, in dem dargelegt wird, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Spiels vorgebeugt werden soll und wie diese behoben werden sollen
    • Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung gem. § 33c Absatz 2 Nr. 2 Gewerbeordnung

    Nur für Ausländer:

    • Kopie der Aufenthaltsgenehmigung, - bewilligung, -erlaubnis

    Nur für Personengesellschaften (GbR, oHG, KG):

    • Bei eingetragenen Gesellschaften: Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges.
    • Bei einer GbR muss jeder Gesellschafter, bei einer oHG jeder geschäftsführende Gesellschafter eine Erlaubnis beantragen. Bei einer KG muss der Komplementär die Erlaubnis beantragen, der Kommanditist nur, wenn er Vertretungsbefugnis hat.

    Nur für juristische Personen (GmbH, AG, e.V.) :

    • Eintragung im Handelsregister, e.V. im Vereinsregister.
    • Die Erlaubnis wird der juristischen Person erteilt. Die o.g. persönlichen Unterlagen muss der Geschäftsführer bzw. der Vorstand einreichen. Zusätzlich ist für die juristische Person eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen

    Nur für GmbH in Gründung:

    • Soll die GmbH schon in der Gründungsphase tätig werden, sind die Gesellschafter bis zum Eintragung ins Handelsregister die Gewerbetreibenden. Jeder Gesellschafter muss das Gewerbe anmelden und die erforderliche Erlaubnis beantragen.

    • 500 EUR bis 1.500 EUR
    • Fristverlängerung der Erlaubnis 250 bis 1.000 EUR
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Die Gebühren belaufen sich auf 220,00 - 2.200,00 EUR (kann nur per ec-Karte beim Team Gewerbe bezahlt werden).

    Fristtyp: Antragsfrist
    Dauer: 6 bis 8 Wochen
    Bemerkungen: Die Erlaubnis muss bei Betriebsbeginn vorliegen.

    6 bis 8 Wochen

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Spielhallengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SpielhG LSA)

    Keine

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Bei Abgabe des Erlaubnisantrages werden 50 Prozent der Erlaubnisgebühr als Anzahlung fällig. Bei vorgelegten Kopien sind die Originale zur Einsichtnahme vorzulegen. Das Spielhallenpersonal ist regelmäßig in der Früherkennung problematischen und pathologischen Spielverhaltens fachkundig schulen zu lassen. Der zuständigen Behörde ist jeweils bis zum 31.03. eines Jahres über die im Vorjahr getroffenen Maßnahmen zur Umsetzung des Sozialkonzeptes zu berichten und Nachweise über die Schulung des Personals zu erbringen. Als Bezeichnung des Unternehmens ist nur das Wort „Spielhalle“ zulässig. Eine Spielhalle darf von außen nicht einsehbar sein. Von der äußeren Gestaltung darf keine Werbung für den Spielbetrieb ausgehen. Werbung muss deutliche Hinweise auf das Verbot der Teilnahme Minderjähriger, die Wahrscheinlichkeit von Gewinn und Verlust, die von dem jeweiligen Spiel ausgehende Suchtgefahr und Hilfsmöglichkeiten enthalten.

    An folgenden Tagen müssen Spielhallen geschlossen sein:

    • Karfreitag ganztägig
    • Volkstrauertag ab 5 Uhr
    • Buß- und Bettag ab 5 Uhr
    • Totensonntag ab 5 Uhr
    • Heiligabend ab 5 Uhr bis zum 2. Weihnachtsfeiertag 5 Uhr

    Stelle:
    Team Gewerbe
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211232
    Fax:
    +49 345 2211375
    Parken:
    Behindertenparkplatz: An der Magistrale, Parkplatz vor dem Einkaufszentrum
    Anzahl: 2
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo: geschlossen
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
    Mi: geschlossen
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
    Fr: geschlossen
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Anrede:
    Fr.
    Nachname:
    Arndt
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211415
    Telefax:
    +49 345 2211375
    E-Mail: