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  • Sprengstoffgesetz Bestellung einer verantwortlichen Person anzeigen

    Wenn Sie als Inhaberin oder Inhaber eines Betriebes, der den Umgang oder den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen betreiben darf, verantwortliche Personen nach § 19 Sprengstoffgesetz bestellen, müssen Sie die Bestellung der zuständigen Stelle anzeigen. Das Erlöschen einer Bestellung ist ebenfalls anzuzeigen.

    Es fallen keine Gebühren an.

    Die Bestellung oder das Erlöschen der Bestellung sind unverzüglich bei der zuständigen Stelle anzuzeigen.

    Stelle:
    Landesamt für Verbraucherschutz
    Adresse:
    Freiimfelder Straße 68
    06112 Halle (Saale)
    Hinweise zur Anreise
    (Bemerkung: Der Hauptsitz befindet sich in Halle (Saale). Die Dienstanschriften der einzelnen Standorte entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz.)
    Telefon:
    0345 52162200
    Fax:
    0345 5643439
    Öffentliche Verkehrsmittel:
    Haltestelle: Betriebshof Freiimfelder Straße:
    Straßenbahn: 10
    Parken:
    Parkplatz:
    Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    Aufzug vorhanden:
    nein
    Rollstuhlgerecht:
    nein
    Öffnungszeiten:

    Montag       07:00 – 16:00 Uhr

    Dienstag     07:00 – 16:00 Uhr

    Mittwoch     07:00 – 16:00 Uhr

    Donnerstag 07:00 – 16:00 Uhr

    Freitag        07:00 – 15:30 Uhr

    Samstag     geschlossen

    Sonntag      geschlossen