Zum Hauptinhalt springen
  • Serviceportal
  • Terminvergabe
  • Karriereportal
  • Behördennummer
  • Staatsangehörigkeitsausweis für Personen im Ausland beantragen

    Wer einen Wohnsitz im Ausland hat, kann beim Bundesverwaltungsamt (BVA) einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen.

    Wenn Sie im Ausland leben, können Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit vom BVA bescheinigen lassen. In der Regel benötigen Sie einen Staatsangehörigkeitsausweis nur, wenn Zweifel an Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit bestehen und eine deutsche oder ausländische Behörde den Nachweis ausdrücklich von Ihnen verlangt.

    Dies kann beispielsweise vorkommen, wenn Sie

    • einen deutschen Reisepass beantragen
    • ein Adoptionsverfahren durchführen
    • diplomatischen Schutz geltend machen
    • Rente oder Sozialhilfe im Ausland beantragen
    • in den diplomatischen Dienst eingestellt werden möchten

    Stellt das BVA fest, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, erhalten Sie einen Staatsangehörigkeitsausweis.

    Für Ihren Antrag können Sie auch eine bevollmächtigte Person benennen.

    Den Staatsangehörigkeitsausweis können Sie oder Ihre bevollmächtigte Person beantragen:

    • online oder per Post beim Bundesverwaltungsamt (BVA) oder
    • per Post oder nach Terminvereinbarung persönlich bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung.

    Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:

    • Rufen Sie die Internetseite des Bundesportals auf. Das Portal führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag und die nötigen Nachweise.
    • Das BVA prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls Unterlagen in beglaubigter Kopie nach.
    • Nach der Entscheidung erhalten Sie eine Aufforderung zur Zahlung der Verwaltungsgebühr.
    • Wird Ihr Antrag bewilligt, sendet Ihnen das BVA im Regelfall den Staatsangehörigkeitsausweis zu.
    • Sollte das BVA Ihren Antrag ablehnen, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

    Wenn Sie den Antrag per Post oder persönlich stellen möchten:

    • Sie können vorab alle Informationen zur Antragstellung und zu den erforderlichen Unterlagen erhalten.
    • Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite des BVA herunter.
    • Füllen Sie den Antrag aus, unterschreiben Sie ihn und senden Sie ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post an Ihre zuständige deutsche Auslandsvertretung. Sie können den Antrag auch persönlich dort abgeben.
    • Alternativ können Sie Ihren Antrag mit den Unterlagen beim BVA einreichen.
    • Das BVA prüft Ihren Antrag und informiert Sie, wenn weitere Unterlagen und Angaben nötig sind.
    • Die weiteren Schritte entsprechen dem Verfahren beim Online-Antrag.

    • Sie haben Ihren Wohnsitz im Ausland.
    • Es liegt ein berechtigtes Interesse vor, dass das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit festgestellt wird. Dies kann sein, wenn
      • Ihre deutsche Staatsangehörigkeit zweifelhaft ist oder
      • eine deutsche oder ausländische Stelle einen urkundlichen Nachweis über Ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlangt.
    • Sie sind handlungsfähig. Das bedeutet, Sie sind mindestens 16 Jahre alt oder haben eine gesetzliche Vertreterin oder einen gesetzlichen Vertreter.

    • Antrag auf Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit
    • Personaldokument, das Ihre Identität nachweist, zum Beispiel:
      • Reisepass
      • Identitätskarte
      • Ausweis
    • falls vorhanden: Nachweise zum Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, zum Beispiel:
      • deutsche Ausweisdokumente (beispielsweise deutscher Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis)
      • ein bereits ausgestellter Staatsangehörigkeitsausweis oder Heimatschein
      • Unterlagen zu früheren in Deutschland durchgeführten Verfahren zur deutschen Staatsangehörigkeit oder zur Aufnahme nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
      • falls vorhanden: Geburts- oder Abstammungsurkunden, Heiratsurkunden, Familienbücher für die antragstellende Person und alle Personen, von denen die deutsche Staatsangehörigkeit abgeleitet wird
    • weitere hilfreiche Unterlagen, soweit zutreffend:
      • Adoptionsunterlagen
      • Scheidungsunterlagen
      • Namensänderungsurkunden oder -bescheinigungen
      • bei Anträgen von Kindern bis 16 Jahren: Unterlagen zum Sorgerecht
      • Ernennungsurkunde als Beamtin oder Beamter

    Hinweise:

    • Fügen Sie die Unterlagen und Nachweise als amtlich oder notariell beglaubigte Kopien bei.
    • Fremdsprachige Unterlagen und Nachweise müssen Sie von einer vereidigten Übersetzerin oder einem vereidigten Übersetzer übersetzen lassen. Diese Übersetzung fügen Sie dem Antrag bei.
    • Für den OnlineAntrag benötigen Sie zunächst einfache elektronische Kopien. Das Bundesverwaltungsamt (BVA) fordert gegebenenfalls nach der Antragstellung notwendige Unterlagen und Nachweise in beglaubigter Kopie von Ihnen ein.
    • gegebenenfalls Vollmacht

    Für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen können zusätzliche Kosten entstehen.

    Bei Überweisungen von einem Auslandskonto können zusätzlich anfallende Überweisungsgebühren entstehen.

    Kosten für den Staatsangehörigkeitsausweis

    Verwaltungsgebühr: EUR 51,00

    https://www.gesetze-im-internet.de/stag/__38.html


    Kosten, wenn Ihr Antrag abgelehnt wird.

    Verwaltungsgebühr: EUR 25,00 - 51,00

    https://www.gesetze-im-internet.de/stag/__38.html

    Es gibt keine Frist. 

    Dauer: 1 Jahre bis 2,5 Jahre

    Im Einzelfall kann die Bearbeitung länger dauern.

    Widerspruch

    Informationen dazu, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

    Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.

    Stelle:
    Allgemeiner Auskunftsdienst für Personen aus allen anderen Staaten
    Telefon:
    +49 228 99358-44833
    +49 221 758-44833

    Stelle:
    Allgemeiner Auskunftsdienst für Personen aus Argentinien
    Telefon:
    +49 228 99358-5288
    +49 221 758-5288

    Stelle:
    Allgemeiner Auskunftsdienst für Personen aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion und allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU)
    Telefon:
    +49 228 99358-44828
    +49 221 758-44828

    Stelle:
    Allgemeiner Auskunftsdienst für Personen aus Südamerika (ohne Argentinien)
    Telefon:
    +49 228 99358-33065
    +49 221 758-33065

    Stelle:
    Bundesverwaltungsamt (BVA) – Staatsangehörigkeitsbehörde
    Fax:
    +49 228 99358-44019
    +49 221 758-44019
    Öffnungszeiten:

    Servicezeiten:

    Montag: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Dienstag: 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr

    Mittwoch: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Donnerstag: 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr

    Stelle:
    Örtlich zuständige deutsche Auslandsvertretung