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  • Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen (öffentlicher Teil) einsehen

    Im Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen werden alle Flächen registriert, auf denen in Deutschland GVO zu wissenschaftlichen Zwecken freigesetzt oder zu kommerziellen Zwecken angebaut werden.

    Das Standortregister setzt sich aus einem öffentlichen und einem nicht-öffentlichen Teil zusammen. Der öffentliche Teil enthält allgemeine, frei zugängliche Informationen über die Lage und Nutzung dieser Flächen. Der nicht-öffentliche Teil enthält darüber hinaus auch personenbezogene Daten wie Namen und Adressen.

    Den öffentlichen Teil des Standortregisters können Sie ohne Antrag einsehen.

    Einsicht in den öffentlichen Teil: Kein Antrag notwendig.

    keine

    keine

    keine

    keine

    Das Standortregister enthält für das Jahr 2017 keine Einträge.

    Formulare: keine

    Onlineverfahren möglich: ja

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein