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  • Sterbefall als Einrichtung anzeigen

    Verstirbt ein Mensch in Ihrer Einrichtung, müssen Sie dies dem Standesamt melden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist.

    Dies betrifft

    • Krankenhäuser
    • Alten- und Pflegeheime
    • Hospiz
    • Einrichtungen für psychisch kranke Menschen
    • Einrichtungen der Jugendhilfe
    • Justizvollzugsanstalten

    Die zuständige Stelle trägt den Tod ins Sterberegister ein. In das Register werden unter anderem der Todeszeitpunkt und Ort des Todes, der Ort und Tag der Geburt der verstorbenen Person, der Wohnsitz und der Name der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners beziehungsweise des Ehegatten aufgenommen.

    Den Tod eines Menschen müssen Sie spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag melden.