Sterbefall als Einrichtung anzeigen
Verstirbt ein Mensch in Ihrer Einrichtung, müssen Sie dies dem Standesamt melden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist.
Dies betrifft
- Krankenhäuser
- Alten- und Pflegeheime
- Hospiz
- Einrichtungen für psychisch kranke Menschen
- Einrichtungen der Jugendhilfe
- Justizvollzugsanstalten
Die zuständige Stelle trägt den Tod ins Sterberegister ein. In das Register werden unter anderem der Todeszeitpunkt und Ort des Todes, der Ort und Tag der Geburt der verstorbenen Person, der Wohnsitz und der Name der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners beziehungsweise des Ehegatten aufgenommen.
Den Tod eines Menschen müssen Sie spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag melden.
Stelle:
Abteilung Standesamt / Staatsangehörigkeitswesen
Adresse:
Marktplatz 1
06108 Halle (Saale)
06108 Halle (Saale)
Telefon:
+49 345 2210
(Bemerkung: und 115 (aus dem halleschen Festnetz))
Fax:
+49 345 2214581
E-Mail:
Parken:
Behindertenparkplatz: Große Märkerstraße 5
Anzahl: 2
Anzahl: 2
Behindertenparkplatz: Schülershof 16
Anzahl: 2
Anzahl: 2
Behindertenparkplatz: Rathausstraße 5, 10
Anzahl: 5
Anzahl: 5
Behindertenparkplatz: Gustav-Anlauf-Straße neben Leipziger Straße Hausnummer 3
Anzahl: 1
Anzahl: 1
Öffnungszeiten:
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin
Fr: geschlossen
Sa: geschlossen
So: geschlossen