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  • Sterbefall als Privatperson oder Bestattungsunternehmen anzeigen

    Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt gemeldet werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist.

    Sie müssen den Sterbefall melden, wenn

    • Sie mit der verstorbenen Person zusammengelebt haben
    • sich der Tod in Ihrer Wohnung ereignet hat
    • Sie bei dem Tod anwesend waren

     

    Wenn Sie als Bestattungsunternehmen mit dem Sterbefall betraut sind, können Sie den Tod ebenfalls der zuständigen Stelle melden.

     

    Die zuständige Stelle trägt den Tod ins Sterberegister ein. In das Register werden unter anderem der Todeszeitpunkt und Ort des Todes, der Ort und Tag der Geburt der verstorbenen Person, der Wohnsitz und der Name der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners beziehungsweise des Ehegatten aufgenommen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Hat sich der Sterbefall nicht in einem Krankenhaus, Alten-/Pflegeheim oder einer sonstigen Einrichtung (Hospiz, Justizvollzugsanstalt, Einrichtungen für psychisch kranke Menschen, Einrichtungen der Jugendhilfe) ereignet, sind Sie in folgender Reihenfolge als Person

    • die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
    • in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, oder
    • die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist, 

    verpflichtet, den Sterbefall mündlich anzuzeigen.

    Mit der Anzeige können Sie auch ein Bestattungsunternehmen betrauen. Sind Sie als ein bei einer Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer registriertes Bestattungsunternehmen von einer der oben genannten Personen mit der Anzeige eines Sterbefalls beauftragt, so können Sie die Anzeige eines Sterbefalls auch schriftlich vornehmen.
     

    Den Tod eines Menschen müssen Sie spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag melden.

    Stelle:
    Abteilung Standesamt / Staatsangehörigkeitswesen
    Adresse:
    Marktplatz 1
    06108 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2210
    (Bemerkung: und 115 (aus dem halleschen Festnetz))
    Fax:
    +49 345 2214581
    Parken:
    Behindertenparkplatz: Große Märkerstraße 5
    Anzahl: 2
    Behindertenparkplatz: Schülershof 16
    Anzahl: 2
    Behindertenparkplatz: Rathausstraße 5, 10
    Anzahl: 5
    Behindertenparkplatz: Gustav-Anlauf-Straße neben Leipziger Straße Hausnummer 3
    Anzahl: 1
    Öffnungszeiten:

    Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin
    Mi: geschlossen
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin
    Fr: geschlossen
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    So: geschlossen

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