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  • Sterbeurkunde ausstellen

    Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.

    Sie können die Sterbeurkunde als Familienmitglied im Todesfall beantragen und nach der Sterbefallregistrierung im Sterberegister ausgestellt bekommen.

    Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für:

    • die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung),
    • die Nachlassabwicklung sowie
    • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.

    Die Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Die Ausstellung von Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde, Sterbeurkunde) oder beglaubigten Registerabschriften kann beim Standesamt beantragt werden falls der Ereignisort Halle (Saale) war.

    Informationen für Bestatter

    Die Abgabe von Sterbefallanzeigen und die Abholung beurkundeter Sterbefälle ist während folgender Zeiten ohne Terminvereinbarung möglich:

    • Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr  
    • Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr 

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Der Antrag kann gestellt werden durch

    • die letzte Ehepartnerin oder den letzten Ehepartner,
    • die letzte Lebenspartnerin oder den letzten Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft, 
    • Vorfahren,
    • Abkömmlinge der verstorbenen Person sowie
    • durch andere Personen mit Vollmacht einer der o. g. berechtigten Personen oder
    • einem Nachweis des rechtlichen Interesses

    Der Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde kann online gestellt werden.

    In Ausnahmefällen ist auch eine schriftliche Anforderung (E-Mail, Post, Fax) möglich. Kontaktieren Sie das Standesamt Halle (Saale) in derartigen Fällen bitte zunächst unter standesamt@halle.de oder die Standesamt-Hotline 0345-221 4623

    • Sie sind die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner oder
    • Sie sind die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder
    • Sie sind Vorfahrin oder Vorfahr beziehungsweise Abkömmling der verstorbenen Person oder
    • Sie sind Schwester oder Bruder mit berechtigtem Interesse oder
    • Sie sind Teil der näheren Verwandtschaft, beispielsweise Tante und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
    • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.

    • für nahe Verwandte:
      • Verwandtschaftsnachweis, wie beispielsweise
        • Geburtsurkunde
        • Heiratsurkunde
        • Lebenspartnerschaftsurkunde
      • Ausweis oder Reisepass
    • für Geschwister der verstorbenen Person:
      • Nachweis über die Verwandtschaftsbeziehung
      • Nachweis des berechtigten Interesses, wie zum Beispiel Familien- oder Ahnenforschung
      • Ausweis oder Reisepass
    • bei Abholung durch eine Vertretung:
      • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
      • deren Ausweis oder Reisepass und
      • den eigenen Ausweis oder Reisepass
    • für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
      • Nachweis des rechtlichen Interesses, wie zum Beispiel
        • Erbschein
        • Grundbuchauszug
      • Ausweis oder Reisepass
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Im Standesamt der Stadt Halle (Saale) werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Gültiges Ausweisdokument,

    • Nachweis der Berechtigung oder eines rechtlichen Interesses, ggf. Vollmacht

    Im Rahmen des Online-Verfahrens ist auch eine Authentisierung über das Servicekonto Sachsen-Anhalt möglich. 

    Abgabe: EUR 10,00
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
    • 10,00 EUR
    • 5,00 EUR für jedes weitere Exemplar derselben Urkunde im gleichen Arbeitsgang

    Die Gebühr kann im Prepaid-Verfahren im Rahmen der Onlinebeantragung gezahlt werden  oder per Überweisung nach Erhalt des Kostenbescheides.

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

    Keine.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Die Urkunden werden ausschließlich per Post versandt.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu 4 Wochen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Eine Beglaubigung von Personenstandsurkunden ist nur am Ausstellungsort der Urkunde möglich. Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt des jeweiligen Ereignisortes.

    Das Standesamt führt Geburtenregister für 110 Jahre, Eheregister für 80 Jahre und Sterberegister für 30 Jahre fort. Abschriften von länger zurückliegenden Einträgen können beim Stadtarchiv Halle (Saale) abgefordert werden. 

    Stelle:
    Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen
    Adresse:
    Marktplatz 1
    06108 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2210
    (Bemerkung: und 115 (aus dem halleschen Festnetz))
    Fax:
    +49 345 2214581
    Öffnungszeiten:

    Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin
    Mi: geschlossen
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin
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    So: geschlossen