Sterbeurkunde ausstellen
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.
Eine Sterbeurkunde können Sie beantragen, wenn Sie
- mit der verstorbenen Person in gerader Linie verwandt sind oder Ehepartnerin beziehungsweise Ehepartner / oder Lebenspartnerin oder Lebenspartner sind oder
- ein berechtigtes rechtliches Interesse haben, zum Beispiel durch einen Erbschein oder einen Grundbuchauszug
Sie können auch eine internationale Sterbeurkunde beim deutschen Standesamt beantragen. Dies ist ein mehrsprachiges Formular, welches Ihnen die Nachlassabwicklung im Ausland erleichtert.
Den Antrag können Sie in jedem Standesamt stellen. Die Ausstellung erfolgt durch das zuständige Standesamt. Zuständig ist das Standesamt des Ortes, in dem die betroffene Person gestorben ist.
Die Sterbeurkunde enthält folgende Daten der verstorbenen Person:
- Vornamen, Familienname und Geburtsname
- Ort und Tag der Geburt
- letzter Wohnsitz und Familienstand
- Vornamen, Familienname und Geburtsname der Ehepartnerin oder des Ehepartners beziehungsweise der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners
- Ort und Zeitpunkt des Todes
Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für:
- die Bestattung und ihre Vorbereitung, beispielsweise für die Einsargung und Überführung
- die Nachlassabwicklung
- die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Die Ausstellung von Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde, Sterbeurkunde) oder beglaubigten Registerabschriften kann beim Standesamt beantragt werden falls der Ereignisort Halle (Saale) war.
Informationen für Bestatter
Die Abgabe von Sterbefallanzeigen und die Abholung beurkundeter Sterbefälle ist während folgender Zeiten ohne Terminvereinbarung möglich:
- Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
- Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Der Antrag kann gestellt werden durch
- die letzte Ehepartnerin oder den letzten Ehepartner,
- die letzte Lebenspartnerin oder den letzten Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft,
- Vorfahren,
- Abkömmlinge der verstorbenen Person sowie
- durch andere Personen mit Vollmacht einer der o. g. berechtigten Personen oder
- einem Nachweis des rechtlichen Interesses
Der Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde kann online gestellt werden (Link weiter unten).
In Ausnahmefällen ist auch eine schriftliche Anforderung (E-Mail, Post, Fax) möglich. Kontaktieren Sie das Standesamt Halle (Saale) in derartigen Fällen bitte zunächst unter standesamt@halle.de oder die Standesamt-Hotline 0345-221 4623
- Der Sterbefall ist im Sterberegister des zuständigen Standesamtes beurkundet.
- Den Antrag für die Ausstellung können Sie bereits vor der Beurkundung stellen. Die Ausstellung erfolgt erst nach der Beurkundung.
- Sie sind
- die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner oder
- die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder
- Eltern oder Großeltern beziehungsweise Nachkommen der verstorbenen Person oder
- Schwester oder Bruder mit berechtigtem Interesse oder
- Teil der näheren Verwandtschaft, beispielsweise Tante oder Onkel, und können ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
- für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
- Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
- Erbschein
- Grundbuchauszug
- Ausweis oder Reisepass
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
- Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
- für nahe Verwandte oder Ehepartnerinnen beziehungsweise Ehepartner:
- Verwandtschafts- beziehungsweise Ehenachweis, beispielsweise
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Personalausweis oder Reisepass
- Verwandtschafts- beziehungsweise Ehenachweis, beispielsweise
- für Geschwister der verstorbenen Person:
- Verwandtschaftsnachweis
- Nachweis des berechtigten Interesses, beispielsweise Familien- oder Ahnenforschung
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Vertretung:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
- jeweils den Personalausweis oder Reisepass von der Person, die vertritt und von der Person, die vertreten wird
- für andere Personen ohne Verwandtschaftsbezug:
- Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
- Erbschein
- Grundbuchauszug
- Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
- Personalausweis oder Reisepass
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Im Standesamt der Stadt Halle (Saale) werden folgende Unterlagen benötigt:
-
Gültiges Ausweisdokument,
-
Nachweis der Berechtigung oder eines rechtlichen Interesses, ggf. Vollmacht
Im Rahmen des Online-Verfahrens ist auch eine Authentisierung über das Servicekonto Sachsen-Anhalt möglich.
Die Gebühr für die Erteilung einer Sterbeurkunde beträgt 10,00 EUR.
Gebühr: EUR 10,00
Für die Ausstellung jedes weiteren Exemplars wird eine Gebühr von 5,00 EUR erhoben, soweit dieses gleichzeitig mit der Erteilung der Sterbeurkunde beantragt wird.
Gebühr: EUR 5,00
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
- 10,00 EUR
- 5,00 EUR für jedes weitere Exemplar derselben Urkunde im gleichen Arbeitsgang
Die Gebühr kann im Prepaid-Verfahren im Rahmen der Onlinebeantragung gezahlt werden oder per Überweisung nach Erhalt des Kostenbescheides.
Jedes Standesamt muss Sterbefälle 30 Jahre im Sterberegister aufbewahren. Der Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde muss in diesem Zeitraum erfolgen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Die Urkunden werden ausschließlich per Post versandt.
Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu 4 Wochen.
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem zuständigen Amtsgericht
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Eine Beglaubigung von Personenstandsurkunden ist nur am Ausstellungsort der Urkunde möglich. Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt des jeweiligen Ereignisortes.
Das Standesamt führt Geburtenregister für 110 Jahre, Eheregister für 80 Jahre und Sterberegister für 30 Jahre fort. Abschriften von länger zurückliegenden Einträgen können beim Stadtarchiv Halle (Saale) abgefordert werden.
06108 Halle (Saale)
Anzahl: 2
Anzahl: 2
Anzahl: 5
Anzahl: 1
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin
Fr: geschlossen
Sa: geschlossen
So: geschlossen