Sterbeurkunde ausstellen
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.
Sie können den Antrag für Ausstellung einer Sterbeurkunde erhalten als
- die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner
- die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
- Geschwister mit berechtigtem Interesse und
- nähere Verwandte mit rechtlichem Interesse, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts
Den Antrag können Sie in jedem Standesamt stellen. Die Ausstellung erfolgt durch das registerführende Standesamt.
Die Sterbeurkunde enthält folgende Daten der verstorbenen Person:
- die Vornamen und der Familienname, Geburtsname,
- Ort und Tag ihrer Geburt,
- der letzte Wohnsitz und der Familienstand,
- die Vornamen und der Familienname, Geburtsname der Ehepartnerin oder des Ehepartners beziehungsweise der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners,
- Sterbeort und Zeitpunkt des Todes.
Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für:
- die Bestattung und ihre Vorbereitung, beispielsweise für die Einsargung und Überführung,
- die Nachlassabwicklung sowie
- die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Die Ausstellung von Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde, Sterbeurkunde) oder beglaubigten Registerabschriften kann beim Standesamt beantragt werden falls der Ereignisort Halle (Saale) war.
Informationen für Bestatter
Die Abgabe von Sterbefallanzeigen und die Abholung beurkundeter Sterbefälle ist während folgender Zeiten ohne Terminvereinbarung möglich:
- Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
- Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Der Antrag kann gestellt werden durch
- die letzte Ehepartnerin oder den letzten Ehepartner,
- die letzte Lebenspartnerin oder den letzten Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft,
- Vorfahren,
- Abkömmlinge der verstorbenen Person sowie
- durch andere Personen mit Vollmacht einer der o. g. berechtigten Personen oder
- einem Nachweis des rechtlichen Interesses
Der Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde kann online gestellt werden.
In Ausnahmefällen ist auch eine schriftliche Anforderung (E-Mail, Post, Fax) möglich. Kontaktieren Sie das Standesamt Halle (Saale) in derartigen Fällen bitte zunächst unter standesamt@halle.de oder die Standesamt-Hotline 0345-221 4623
- Sterbefall ist im Sterberegister des zuständigen Standesamtes beurkundet. Den Antrag für die Ausstellung können Sie bereits vor der Beurkundung stellen. Die Ausstellung erfolgt erst nach der Beurkundung.
- Sie sind die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner oder
- Sie sind die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder
- Sie sind Vorfahrin oder Vorfahr beziehungsweise Abkömmling der verstorbenen Person oder
- Sie sind Schwester oder Bruder mit berechtigtem Interesse oder
- Sie sind Teil der näheren Verwandtschaft, beispielsweise Tante und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
- für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
- Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
- Erbschein
- Grundbuchauszug
- Ausweis oder Reisepass
- für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
- für nahe Verwandte:
- Verwandtschaftsnachweis, beispielsweise
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Ausweis oder Reisepass
- Verwandtschaftsnachweis, beispielsweise
- für Geschwister der verstorbenen Person:
- Nachweis über die Verwandtschaftsbeziehung
- Nachweis des berechtigten Interesses, beispielsweise Familien- oder Ahnenforschung
- Ausweis oder Reisepass
- bei Abholung durch eine Vertretung:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
- den eigenen Ausweis oder Reisepass
- für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
- Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
- Erbschein
- Grundbuchauszug
- Ausweis oder Reisepass
- Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Im Standesamt der Stadt Halle (Saale) werden folgende Unterlagen benötigt:
-
Gültiges Ausweisdokument,
-
Nachweis der Berechtigung oder eines rechtlichen Interesses, ggf. Vollmacht
Im Rahmen des Online-Verfahrens ist auch eine Authentisierung über das Servicekonto Sachsen-Anhalt möglich.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
- 10,00 EUR
- 5,00 EUR für jedes weitere Exemplar derselben Urkunde im gleichen Arbeitsgang
Die Gebühr kann im Prepaid-Verfahren im Rahmen der Onlinebeantragung gezahlt werden oder per Überweisung nach Erhalt des Kostenbescheides.
Jedes Standesamt muss Sterbefälle 30 Jahre im Sterberegister aufbewahren. Der Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde muss in diesem Zeitraum erfolgen.
Antragsfrist: 30 Jahre
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Die Urkunden werden ausschließlich per Post versandt.
Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu 4 Wochen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Eine Beglaubigung von Personenstandsurkunden ist nur am Ausstellungsort der Urkunde möglich. Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt des jeweiligen Ereignisortes.
Das Standesamt führt Geburtenregister für 110 Jahre, Eheregister für 80 Jahre und Sterberegister für 30 Jahre fort. Abschriften von länger zurückliegenden Einträgen können beim Stadtarchiv Halle (Saale) abgefordert werden.
06108 Halle (Saale)
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin
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Sa: geschlossen
So: geschlossen