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  • Sterbeurkunde für Deutsche im Ausland ohne deutschen Wohnsitz beantragen

    Ein Sterbefall, der sich im Ausland ereignet hat, wird grundsätzlich in dem betreffenden Land beurkundet.

    Sie können den Sterbefall in Deutschland nachbeurkunden lassen. Das heißt, dass der Sterbefall auch in ein deutsches Sterberegister eingetragen wird.

    Eine Nachbeurkundung ist notwendig, wenn Sie weitere Sterbeurkunden in Deutschland nachbestellen wollen.

    Die Nachbeurkundung ist möglich für verstorbene Personen:

    • mit deutscher Staatsangehörigkeit
      • mit Inlandswohnsitz
      • ohne Inlandswohnsitz
    • in Deutschland anerkannte Flüchtlinge
    • in Deutschland anerkannte Staatenlose

    Zuständig ist das Standesamt, in dem die verstorbene Person zuletzt ihren Wohnsitz hatte. Wenn die verstorbene Person niemals einen Inlandswohnsitz hatte, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Bitte kontaktieren Sie uns bzgl. Ablauf und erforderlicher Unterlagen vorab per E-Mail an sterbefaelle@halle.de.

    • Der Sterbefall hat sich im Ausland ereignet.
    • Sie sind:
      • Ehepartnerin oder -partner
      • Lebenspartnerin oder -partner
      • Nachkomme
      • Elternteil
      • Person, die ein berechtigtes Interesse an der Nachbeurkundung nachweisen kann

    • Ausweisdokument, zum Beispiel Personalausweis
    • ausländische Sterbeurkunde der verstorbenen Person, gegebenenfalls mit:
      • Übersetzung und
      • Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder
      • Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
    • Nachweis über Ihre Beziehung zur verstorbenen Person, zum Beispiel:
      • Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde
      • Ihre Geburtsurkunde
      • Nachweis Ihres berechtigten Interesses
    • Geburtsurkunde der verstorbenen Person
    • Nachweis über den letzten Wohnsitz der verstorbenen Person

    Antrag gegen die Ablehnung der Nachbeurkundung des Sterbefalls bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

    Stelle:
    Abteilung Standesamt / Staatsangehörigkeitswesen
    Adresse:
    Marktplatz 1
    06108 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2210
    (Bemerkung: alternativ auch über die 115)
    Fax:
    +49 345 2214581
    Parken:
    Behindertenparkplatz: Große Märkerstraße 5
    Anzahl: 2
    Behindertenparkplatz: Schülershof 16
    Anzahl: 2
    Behindertenparkplatz: Rathausstraße 5, 10
    Anzahl: 5
    Behindertenparkplatz: Gustav-Anlauf-Straße neben Leipziger Straße Hausnummer 3
    Anzahl: 1
    Öffnungszeiten:

    Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin
    Mi: geschlossen
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin
    Fr: geschlossen
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    So: geschlossen

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