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  • Steuerfreibeträge für Hinterbliebene beantragen

    Sind Ihnen laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt worden, z. B. nach dem Bundesversorgungsgesetz oder aus der gesetzlichen Unfallversicherung, können Sie einen Pauschbetrag beantragen. Diesen Pauschbetrag erhalten Sie auch dann, wenn das Recht auf die Bezüge ruht oder Sie für den Anspruch auf die Bezüge eine Abfindung in Form eines Kapitalbetrags erhalten haben.

    • Der Hinterbliebenen-Pauschbetrag wird in der Einkommensteuererklärung beantragt
    • Die Steuererklärung kann in Papier oder im Online-Verfahren abgeben werden

    Es liegen Hinterbliebenenbezüge nach einem der folgenden Gesetze vor: 

    • dem Bundesversorgungsgesetz oder einem anderen Gesetz, das die Vorschriften des Bundesversorgungs­gesetzes über Hinterbliebenenbezüge für entsprechend anwendbar erklärt, oder
    • den Vorschriften über die gesetzliche Unfallversicherung oder
    • den beamtenrechtlichen Vorschriften an Hinterbliebene eines an den Folgen eines Dienstunfalls verstorbenen Beamten oder
    • den Vorschriften des Bundesentschädigungsgesetzes über die Entschädigung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

    Bei Hinterbliebenenbezügen ist der Nachweis durch amtliche Unterlagen (z. B. Rentenbescheid des Versorgungsamts, der zuständigen Entschädigungsbehörde oder eines Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung) zu erbringen.
    Der Rentenbescheid eines Trägers der gesetzlichen Renten­versicherung genügt nicht als Nachweis.

    Keine

    • Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung ist der 31.7. des Folgejahres

    • Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Bearbeitungsstand im jeweils zuständigen Finanzamt

    Stelle:
    Bundeszentralamt für Steuern

    Stelle:
    Finanzamt Halle
    Adresse:
    Hallorenring 10
    06108 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 69240
    Fax:
    +49 345 69244600
    WWW:
    Finanzamt Halle (Saale)
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    Öffnungszeiten:

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr 
    Mittwoch geschlossen
    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr 
    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr